Förderprogramm

Wasserkraftanlagen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Projektträger Bayern

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Am Tullnaupark 8

90402 Nürnberg

Weiterführende Links:
Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ertüchtigungen an einer bestehenden Wasserkraftanlage planen, eine solche Anlage wieder in Betrieb nehmen oder einen entsprechenden Ersatzneubau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft.

Sie bekommen die Förderung für

  • Ertüchtigungsmaßnahmen an einer bestehenden Wasserkraftanlage, die zu einer Steigerung der Stromerzeugung um mindestens 10 Prozent führen,
  • die Sanierung und Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Wasserkraftanlage sowie
  • die Optimierung eines Standorts durch einen Ersatzneubau.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und ist wegen beihilferechtlicher Vorgaben auf höchstens EUR 200.000 beziehungsweise auf die kalkulatorische Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an den Projektträger Bayern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

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