Förderprogramm

Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Institut für Weinbau und Oenologie

An der Steige 15

97209 Veitshöchheim

Weiterführende Links:
Weinanbaugebiete und Vermarktung weiterentwickeln

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • touristische Infrastrukturmaßnahmen,
  • Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse,
  • regionale Marketingkonzepte sowie
  • Qualitätskontrollen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
  • bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.

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