Förderprogramm

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Bayern Portal – Interkommunale Zusammenarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte).

Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere

  • Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen sowie
  • Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt EUR 50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zu EUR 90.000 möglich.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde an die örtlich zuständige Regierung.

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