Richtlinie
Merkblatt für die Vergabe von Darlehen zur Auftragsvorfinanzierung für Produkte und Verfahren zur (Corona-) Pandemieeindämmung
Stand 30.11.2021
1. Ziele
Das Land Berlin stellt Mittel zur Verfügung, um den Zugang zu Vorfinanzierungsdarlehen für kurzfristige Aufträge von (Schutz-) Produkten, produktionsnahen Dienstleistungen und Verfahren, welche der (Corona-) Pandemieeindämmung nutzen, zu verbessern. Die Investitionsbank Berlin (IBB) vergibt die kurzfristigen, zinslosen Darlehen je Antrag zwischen 100 und 500 TEUR direkt im vertrieblichen Rahmen des KMU-Fonds.
Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Dazu zählen auch gemeinnützige Unternehmen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits seit 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden (Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)) und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben (Ausnahme: kleine und Kleinstunternehmen mit einer Jahresbilanzsumme von weniger als 10 Mio. EUR, die nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder bereits Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten und diese noch nicht wieder zurückgezahlt haben).
3. Gegenstand der Finanzierung
Mit dem Programm werden Aufträge für Produkte und Verfahren im Bereich (Corona)- Pandemieeindämmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen und hierfür ggf. erforderlicher Zertifizierungen und Herstellungserlaubnisse, vorfinanziert. Dazu gehören insbesondere:
- Die Pandemie betreffende Arzneimittel (Impfstoffe und Therapeutika), entsprechende Zwischenprodukte sowie pharmazeutische Wirkstoffe und Rohstoffe, sowie weitere therapiebegleitende Arzneimittel, die in dem Zusammenhang relevant sind (z. B. Beruhigungsmittel für Beatmungspatienten, Muskelrelaxantien etc.)
- Medizinprodukte (z. B. bildgebende Verfahren, Spritzen, Kanülen, OP-Masken) und Vorprodukte und Rohstoffe
- Diagnostikprodukte (z. B. Testkits und Vorprodukte, Reagenzien und Verbrauchsmaterialien etc.),
- Desinfektionsmittel und entsprechende Zwischenprodukte sowie die für ihre Herstellung benötigten chemischen Roh- und Grundstoffe
- Persönliche Schutzausrüstung (z. B. FFP 2 Masken, Handschuhe, etc.) und entsprechende Vorprodukte und Rohstoffe.
- Sonstige Schutzprodukte (z. B. Sensorik, Lüfter, Filter, antibakterielle Oberflächen, Desinfektionstechnologien, Frühwarnsysteme, kontaktlose Systeme)
- Weitere benötigte Produkte (z. B. Spezialkühlschränke, -boxen)
- Maschinen und Software, die zur Produktion genannter Produkte benötigt werden sowie Digitalisierung und Automatisierung, Robotik oder schnelle Umrüstung etc.
- Investitionen in Lagerausstattung und Lagerlogistik
- Produktionsnahe Dienstleistungen
- Instrumente für die Datenerfassung/-verarbeitung z.B. zum Monitoring, Kontaktnachverfolgung etc.
- Technologien zur Pflegeunterstützung (Robotik, Homemonitoring, berührungslose Systeme / Sensorik / Bedienung etc.)
- Projektierung, Lieferung und Einbau hygieneverbessernder Anlagen u. ä.
4. Darlehensvoraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung von Darlehen ist, dass die zu finanzierenden Aufträge die planmäßige Tilgung bzw. Rückführung der gewährten Mittel erwarten lässt. Es können nur Aufträge berücksichtigt werden, deren Forderungen grundsätzlich abgetreten werden können und an denen ohne Zustimmung der IBB keine Rechte zugunsten Dritter eingeräumt sind.
Der Auftraggeber kann EU-weit ansässig sein. Auch die Finanzierung von Aufträgen außerhalb der EU kann im Einzelfall vorbehaltlich abweichender Konditionen erfolgen.
Der / Die vorzufinanzierende / n Auftrag / Aufträge darf / dürfen bereits angenommen sein, Bestellungen für die zu finanzierenden Ausgaben zur Umsetzung des Auftrags / der Aufträge durch den Antragsteller dürfen i.d.R. noch nicht verbindlich getätigt worden sein.
Der Kreditnehmer muss nach Vorhabensende einen kurzen Durchführungsbericht einreichen und zustimmen, dass ggf. Daten gem. Anhang III der Verordnung (EU) 651/2014 zum Unternehmen und der erhaltenen Förderung an die EU-Kommission übermittelt und im Internet veröffentlicht werden können.
5. Darlehensvergabe
Die Antragstellung erfolgt direkt bei und die Darlehensvergabe durch die IBB. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden Konditionen vergeben:
Finanzierungsart: Darlehen, i.d.R. endfällig
Höhe: i. d. R. 100 TEUR bis 500 TEUR pro Antrag, (rollierende auch parallele) Mehrfachantragstellung über den Betrag (über 500 TEUR) hinaus in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft möglich
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: i.d.R. 12 Monate bis max. 2 Jahre in Abhängigkeit von der Laufzeit des Auftrages
Konditionen: Die Darlehen werden zinslos vergeben.
Tilgung: Die Tilgung erfolgt i. d. R. endfällig, ansonsten in vierteljährlichen Raten mit ggf. tilgungsfreien Zeiträumen. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.
Sicherheiten: Auf Sicherheiten inkl. Bürgschaften der geschäftsführenden Gesellschafter sowie Forderungsabtretungen kann grundsätzlich verzichtet werden.
Bereitstellungszinsen: Auf Bereitstellungszinsen wird verzichtet.
6. EU-Beihilfebestimmungen
Bei den Darlehen kann es sich um eine Beihilfe auf Grundlage der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“) in der jeweils gültigen Fassung oder eine „De-minimis“- Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 24.12.2013, handeln. Diese verpflichten IBB und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben, insbesondere die Einhaltung der jeweils zulässigen Höchstbeträge.
7. Rückzahlung von Darlehen / Vertragsstörungen
Der Kredit ist unverzüglich zurückzuzahlen,
a) wenn und soweit er zu Unrecht (insbesondere durch unzutreffende Angaben) erlangt oder nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist,
b) wenn und soweit sich die Voraussetzungen für seine Gewährung geändert haben oder nachträglich entfallen sind
Das Darlehen wird in diesen Fällen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt. Der Darlehensnehmer wird in diesem Fall mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 2125-4747
Telefax: +49 (0) 30 2125-3322
www.ibb.de
Stand: 30.11.2021