Förderprogramm

Berliner Innovationsfachkräfte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: 030 21250

Fax: 030 21252020

Investitionsbank Berlin

Weiterführende Links:
Berliner Innovationsfachkräfte eAntrag im IBB Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in Berlin eine Universitäts- oder Fachhochschulabsolventin oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen einstellen wollen, um innovative Projekte in Ihrem Betrieb voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsfachkräfte.

Sie erhalten die Förderung für innovative Projekte, die durch Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen von qualifizierten, neu abzuschließenden Beschäftigungsverhältnissen geschehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts der Innovationsfachkraft, höchstens jedoch EUR 20.000 für 1 Jahr.

Sie können für bis zu 2 Beschäftigungsverhältnisse für je 12 Monate gleichzeitig die Förderung erhalten.

Stellen Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Antragsportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).

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