Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: 030 21250

Fax: 030 21252020

Investitionsbank Berlin

Weiterführende Links:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit besonderem Struktureffekt.

Sie bekommen die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für

  • die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
  • die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte,
  • eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie
  • der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für folgende Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit:

  • Errichtungsinvestitionen,
  • Investitionen zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
  • der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
  • Investitionen zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen sowie
  • Investitionen in den Umweltschutz, die über nationale und EU-Normen hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.

Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben von KMU sowie auf die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/ Mobilität und Logistik, Optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft.

Die Förderung bekommen Sie in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten. Wenn Sie mindestens 5 Dauerarbeitsplätze schaffen, können Sie die Zuschüsse auch lohnkostenbezogen erhalten.

Sie erhalten die Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze, wobei andere Investitionsbeihilfen anzurechnen sind.

C-Fördergebiet

  • kleine Unternehmen: 30 Prozent,
  • mittlere Unternehmen: 20 Prozent,
  • große Unternehmen: 10 Prozent.

D-Fördergebiet

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent,
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent,

Für Ihr Investitionsvorhaben in einem Großunternehmen in C- und D-Gebieten erhalten Sie maximal EUR 200.000 Gesamtbetrag innerhalb von 3 Steuerjahren.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

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