Förderprogramm

Meistergründungsprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Arbeit, Existenzgründung & -festigung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

Handwerkskammer Berlin
Betriebsberatung

Blücherstraße 68

10961 Berlin

Berlin

Deutschland

Weiterführende Links:
Meistergründungsprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie des Landes Berlin erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, der Übernahme eines Betriebes oder der tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen in Berlin.

Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine

  • Basisförderung bei Existenzgründung,
  • Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung, wenn Sie zusätzliche Arbeits-/Ausbildungsplätze schaffen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Die Höhe der Basisförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 10.000. Gründet eine Frau und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 15.000.

Die Höhe der Arbeitsplatzförderung beträgt EUR 6.000.

Die Höhe der Ausbildungsplatzförderung beträgt EUR 7.500. Wird eine Frau ausgebildet und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 10.000.

Als frauenatypischer Handwerksberuf gilt ein Ausbildungsberuf, in dem die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse mit weiblichen Jugendlichen in Berlin zum Stichtag 31.12. des Vor-Vorjahres weniger als 20 Prozent beträgt.

Ihren Antrag richten Sie an die Handwerkskammer Berlin.

Den Antrag auf Basisförderung reichen Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und nach Beratung durch die Handwerkskammer Berlin ein.

Den Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre Ihrer Selbstständigkeit ein.

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