Förderprogramm

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Alexanderstrasse 7

10178 Berlin

Weiterführende Links:
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel BENE 2-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 4 erhalten Sie die Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen, speziell zur Sicherung beziehungsweise Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch
    • Anwendung naturbasierter Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inklusive Machbarkeitsstudien), Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen,
    • Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall,
    • Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring,
  • Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt durch
    • nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-)Gebieten; Dach- und Fassadenbegrünung; Kombination von Gebäude-/Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen,
    • Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation,
    • Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität,
    • Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung,
    • projektbezogene Untersuchungen und Studien in Verbindung mit Investitionen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.

Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?