Förderprogramm

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Alexanderstrasse 7

10178 Berlin

Weiterführende Links:
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung BENE 2-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 5 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000 Gebieten, Grün- und Erholungsflächen,
  • naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen/blauen Infrastruktur (inklusive Machbarkeitsstudien),
  • Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds,
  • Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit sowie die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten,
  • Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, zum Beispiel durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Flüsterasphalt sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung et cetera),
  • Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, zum Beispiel Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten,
  • Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.

Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.

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