Richtlinie
Berlin Innovativ
– Merkblatt –
Stand 1. Januar 2022.
Berlin Innovativ ermöglicht innovativen mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Startups eine zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Kredite aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) werden im Hausbankverfahren mit einer Haftungsfreistellung für die durchleitenden Banken in Höhe von 70% vergeben. Die Finanzierung wird von der InnovFin KMU-Kreditgarantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI”) ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie einen verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen.
Wer kann Anträge stellen?
• Startups,
• KMU nach Definition der EU-Kommission,
• Kleinere Midcaps (mittelständische Unternehmen mit i.d.R. weniger als 500 Mitarbeitern),
• Angehörige der freien Berufe
mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.
Darüber hinaus muss mindesten eines der folgenden Innovations- und Digitalisierungskriterien erfüllt werden:
1. Innovationsvorhaben
Der Kreditbetrag wird für die Herstellung, Entwicklung oder Einführung neuer oder substantiell verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen genutzt, die innovativ sind und bei denen gemäß der Bewertung eines vom Unternehmen unabhängigen Sachverständigen ein technologisches oder marktmäßiges Risiko des Scheiterns besteht.
2. Schnell wachsendes Unternehmen
Das Unternehmen ist weniger als 12 Jahre am Markt tätig und in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20% pro Jahr gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssten am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt sein).
3. F&E&I-Kosten 5%
Das Unternehmen ist weniger als 7 Jahre am Markt tätig und seine F&E- und/oder Innovationskosten betrugen in zumindest einem der letzten drei Jahre mindestens 5% der gesamten Betriebskosten (i.S.v. Umsatz – EBIT).
Im Falle eines Startups ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr ist das von einem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater auf Basis unterjähriger Zahlen zu bestätigen.
4. F&E&I-Kosten 10%
Das Unternehmen ist ein KMU und seine F&E- und/oder Innovationskosten betrugen in zumindest einem der letzten drei Jahre mindestens 10% der gesamten Betriebskosten (i.S.v. Umsatz – EBIT). Bei kleineren Midcaps ist der Betrag für die gesamten letzten 3 Jahre oder ein erhöhter Betrag von 15% nachzuweisen. Im Falle eines Startups ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr ist das von einem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater auf Basis unterjähriger Zahlen zu bestätigen.
5. 80% F&E&I
Das Unternehmen sichert zu, mindestens 80% des Kreditbetrags für in seinem Geschäftsplan aufgeführte F&E- und/oder Innovationskosten einzusetzen und den Rest für Kosten, die zur Umsetzung der geplanten Aktivitäten notwendig sind.
6. Kosten für Innovation
Die jährlichen F&E- und/oder Innovationskosten des Unternehmens betragen gemäß des jüngsten, gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss mindestens 20% des Kreditbetrags, mit der Bedingung, dass der Geschäftsplan einen Anstieg der F&E- und/oder Innovationskosten mindestens in Höhe des Kredits vorsieht.
7. Innovationsförderung
Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften aus europäischen, nationalen oder regionalen F&E- und/oder Innovations-Förderprogrammen (z.B. Horizont 2020, Pro FIT, Innovationsassistent) erhalten, welche nicht dieselben Kosten wie der Kreditbetrag abdecken.
8. Innovationspreis
Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution erhalten.
9. Patente
Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten mindestens ein gewerbliches Schutzrecht angemeldet (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Topographien von Halbleitererzeugnissen, ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrechte, Urheberrechte für Software) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Rechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.
10. Wagniskapital
Das Unternehmen ist weniger als 7 Jahre am Markt tätig und hat in den letzten 24 Monaten ein Investment (z.B. offene oder stille Beteiligung) eines Venture-Capital-Investors oder eines Business Angels, der Mitglied eines Business-Angel-Netzwerks ist, erhalten oder ein solcher Investor oder Business Angel ist zum Zeitpunkt der Antragstellung Teilhaber des Unternehmens.
11. Risikofinanzierung
Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung die gemäß seines Geschäftsplans der Einführung eines neuen Produktes oder der Erschließung eines neuen geographischen Marktes dient und deren Volumen über 50% seines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 5 Jahre liegt.
12. Digitalisierung
Der Kreditbetrag wird für den Investitionsbedarf im Zusammenhang mit mindestens ei nem der folgenden Digitalisierungsvorhaben genutzt:
a) Erweiterung oder Umgestaltung bestehender oder Schaffung neuer Geschäftsmodelle,
b) Einführung oder wesentliche Verbesserung der Digitalisierung im Lieferkettenmanagement, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Interaktion mit Lieferanten, die Lager- bzw. Bestandsverwaltung und die Teilnahme an der Lieferkette von Konzernen oder größeren Unternehmen,
c) Verbesserung von Produkten oder Dienstleistungen oder Prozessen durch Integration digitaler Technologien in die Geschäftsprozesse des Unternehmens, einschließlich des Designs, der Entwicklung oder der Lieferung an Kunden,
d) Kundenbeziehungsmanagement, einschließlich verbesserter Kundenfeedbacksysteme oder digitaler Marketingmöglichkeiten,
e) Geschäftsentwicklung und Kundenakquise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Expansion in neue Märkte, Regionen oder Kundentypen,
f) Datensicherheit oder Erhöhung der Resilienz gegen Bedrohungen durch Cyberangriffe,
g) Integration einer der innovativen Schlüsseltechnologien (künstliche Intelligenz, Blockchain, Drohnen und Robotik, Biotechnologie, Photonik, fortschrittliche Elektronikmaterialien und Quantencomputer) in den Betrieb des Unternehmens und
h) Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Schulung neuer oder bestehender Mitarbeiter in digitalen Technologien oder Management in der digitalen Welt.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftsschwerpunkt in einen (oder mehrere) der folgenden Bereiche fällt: Produktion von oder Handel mit Waffen, Munition, Tabak, destillierten alkoholischen Getränken sowie (online-)Kasinos; F&E oder (IT-)technische Anwendungen hinsichtlich vorgenannter Bereiche oder Pornographie sowie im Bereich des Klonens von Menschen oder gentechnisch veränderten Organismen.
Was wird finanziert?
Finanziert werden alle Formen der Existenzgründung, Investitionen, Aufstockungen des Warenlagers sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf. Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch den Kredit in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Betriebsübernahmen können finanziert werden, wenn zusätzliches neues Kapital in Höhe von mindestens 50% des Kreditbetrages zugeführt wird.
Vorhaben Berliner Unternehmen außerhalb Berlins können finanziert werden, sofern dadurch eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt des Berliner Standorts erreicht wird (Berlineffekt).
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Umschuldungen und Prolongationen.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
Mindestkreditbetrag: 100.000 EUR Höchstbetrag: 2.000.000 EUR
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?
Für dasselbe Vorhaben ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen der IBB und KfW möglich, soweit die maßgeblichen Beihilfewerte der EU nicht überschritten werden.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Wie sind die Konditionen?
• Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
• Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage durch die IBB geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
• Die Hausbank legt den kundenindividuellen Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten fest. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der IBB vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Die Ermittlung der Preisklasse basiert auf dem Risikogerechten Zinssystem der KfW. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß PAngV) je Preisklasse sind der Konditionsübersicht für Berlin Innovativ zu entnehmen, die im Internet unter https://www.ibb.de abgerufen werden kann. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes und Erläuterungen zur Antragstellung sind ebenfalls im Internet abrufbar.
• Die Zinsen sind für die gesamte Laufzeit fest.
• Auszahlung: 100%
• Bereitstellungsprovision: 0,10% p.M., beginnend zwei Bankarbeitstage und drei Monate nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Wie erfolgt die Tilgung?
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Vom Kreditnehmer sind im Rahmen seiner Möglichkeiten bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die IBB gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor und können über das Internet unter https://www.ibb.de abgerufen werden.
Die IBB sagt der Hausbank die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Kredits in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung zu.
Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Kredite nach.
Haftungsfreistellung
Die Kredite sind mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 70% für die Hausbank verbunden. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt.
Die Haftungsfreistellung ist bei der Ermittlung der Besicherungsklasse nicht als Sicherheit zu berücksichtigen. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Die Kreditinstitute informieren die IBB über Zahlungsausfälle innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit.
EU-Beihilfebestimmungen
Bei den Darlehen kann es sich um eine „De-minimis”- Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 352/1 vom 24.12.2013, handeln. Diese verpflichten IBB und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Für bestimmte Bereiche ist die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das Merkblatt De-minimis-Regel.
Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
Grundsätzlicher Hinweis
Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung aus dem Programm Berlin Innovativ besteht nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Berlin Innovativ – Endkreditnehmer.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon:(0 30) 21 25-47 47
Telefax: (0 30) 21 25-33 22
https://www.ibb.de