Förderprogramm

Berlin Kapital

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: 030 21250

Fax: 030 21252020

Investitionsbank Berlin

Weiterführende Links:
Berlin Kapital

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Berlin Wachstums- oder Innovationsvorhaben planen, kann die Investitionsbank Berlin (IBB) unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Volltext

Die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt Ihnen als mittelständischem Unternehmen Kapital für die Finanzierung von Wachstum und Innovationen und zur Verbesserung Ihrer Kapitalstruktur zur Verfügung.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben im Rahmen einer Unternehmensgründung, Unternehmenserweiterung oder zur Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens in Berlin.

Sie erhalten mezzanine und fremdkapitalähnliche Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu EUR 5 Millionen.

Stille Beteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet und gewinnen dadurch Eigenkapitalcharakter.

Sie müssen Ihre Maßnahmen in der Regel durch ein Bankdarlehen kofinanzieren. Bei Finanzierungen bis zu EUR 1 Million ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung.

Die Art und die Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen vereinbaren Sie individuell.

Reichen Sie Ihren Antrag formlos in schriftlicher Form oder elektronisch vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die seit mindestens 3 Jahren bestehen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die ausreichende Kapitaldienstfähigkeit oder ein entsprechendes Wertsteigerungspotenzial vorweisen.
  • Weitere private Eigenkapitalgeber müssen sich zu mindestens 50 Prozent an der Finanzierung Ihres Vorhabens beteiligen.
  • Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.

Sanierungsfälle sowie die Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Berlin Kapital

– Merkblatt –
Stand: 1. Juni 2017

1. Ziele

Mit Berlin Kapital aus dem KMU-Fonds soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – vorwiegend aus den Berliner Clustern und Zukunftsfeldern – aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Mezzanine-Kapital zur Verbesserung ihrer Kapitalstruktur mit dem Ziel der Stärkung des Standortes Berlin zur Verfügung gestellt werden.

2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind KMU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH, GmbH & Co. KG (1), KGaA, AG, inkl. Mischformen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Die Unternehmen müssen i.d.R. mindestens seit drei Jahren bestehen sowie über eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial verfügen und langfristig rentabel arbeiten. Es werden ausschließlich Vorhaben in Berlin finanziert.

Ausgeschlossen sind die Um- bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben, Investitionen in Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition in den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfe sowie Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernkraft und Tabak.

3. Finanzierung

Mit Berlin Kapital werden mezzanine und fremdkapitalähnliche Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR bereitgestellt. In der Regel ist eine Kofinanzierung durch ein Bankdarlehen erforderlich. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung.

Die Finanzierung wird für definierte Vorhaben im Rahmen einer Unternehmensgründung, Unternehmenserweiterung oder zur Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen können finanziert werden, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Vertragspartnern erfolgt.

Stille Beteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet und gewinnen dadurch Eigenkapitalcharakter. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen marktüblichen Konditionen werden individuell vereinbart.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Finanzierung besteht nicht.

4. Antragstellung

Die Beantragung von Berlin Kapital aus Mitteln des KMU-Fonds erfolgt bei der IBB. Diesem sind ein plausibler Geschäftsplan sowie folgende Unterlagen beizufügen:

  • aktueller Handelsregisterauszug

  • aktueller Gesellschaftsvertrag

  • aktuelle Gesellschafterliste

  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (ggf. einschließlich verbundener Unternehmen)

  • aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung nebst Summen- und Saldenliste

  • Ertragsvorschau für das laufende Jahr

  • Angaben über den aktuellen Auftragsbestand (inkl. Volumen und zeitliche Reichweite)

  • Auflistung der Darlehens- und Leasingverträge zu allen valutierenden Krediten (inkl. Übersicht über alle valutierenden Darlehen)

  • Datenschutzerklärung

Der Antrag ist zu stellen an:

Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: (0 30) 21 25-47 47
Telefax: (0 30) 21 25-33 22
http://www.ibb.de

Bankvertretern und Beteiligungsgesellschaften steht zusätzlich unser Fondsmanagement unter Tel.: (0 30) 21 25-33 72 als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

(1) GmbH & Co.KG gelten im Sinne der Regularien als Kapitalgesellschaften

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