Förderprogramm

Berliner Schallschutzfensterprogramm

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Brückenstraße 6

10179 Berlin

Weiterführende Links:
Schallschutzfensterprogramm Berlin Schallschutzfensterprogramm – Förderanfrage

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden und
  • schallgedämmte Lüftungsanlagen in Schlafzimmern und Kinderzimmern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5.

Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mit EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils EUR 250,00 pro Raum.

Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aber EUR 15.000 je Wohnung.

Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular. Die eigentlichen Förderanträge reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ein.

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