Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Programmes BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)

Förderart:
Beteiligung, sonstige
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung, Arbeit
Fördergebiet:
Berlin, bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

IBB Capital GmbH

Ansprechpunkt:

IBB Capital GmbH

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: +49 30 2125 2990-6600

IBB Gruppe

Weiterführende Links:
IBB – Informationsseite für interessierte Unternehmen IBB – Informationsseite für Investoren und potentielle Intermediäre

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Als Start-up oder KMU mit innovativem (zum Beispiel ökologischem, digitalem oder sozialem) Geschäftsmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung oder ein Wandeldarlehen erhalten.

Volltext

Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein „RegioInnoGrowth“ des Zukunftsfonds der Bundesregierung und stellt eine gemeinsame Initiative des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) dar. Das Programm wird anteilig durch Mittel der KfW und der IBB finanziert und richtet sich an junge und/oder wachstumsorientierte gewerbliche Unternehmen (Start-ups und KMU) mit innovativen (zum Beispiel ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen. Das Programm unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen. Die Programmumsetzung in der IBB Gruppe erfolgt durch die IBB Capital GmbH (IBB Capital).

Die Umsetzung des Programms erfolgt immer unter Einbindung privater Co-Investoren, sogenannter  „Intermediäre“. Bei den Intermediären handelt es sich um durch die IBB Capital akkreditierte Geschäftspartner, zum Beispiel  Business Angels, Family Offices oder Venture Capital-Gesellschaften (Details hierzu können Sie den  Akkreditierungsgrundsätzen entnehmen). Die den Unternehmen (Start-ups/KMU) durch den Intermediär zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beinhalten sowohl die öffentlichen Programmmittel als auch private Mittel des Intermediärs. Die privaten Mittel betragen mindestens 30 Prozent und höchstens 49 Prozent der gemeinsamen Finanzierung. Dem Intermediär ist freigestellt, neben der gemeinsamen Finanzierung noch weitere private Mittel zu investieren. Öffentliche und private Mittel werden zu gleichen, marktüblichen Konditionen (pari passu) investiert. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung. Die Beteiligung an Berliner Start-ups/KMU durch den Intermediär erfolgt unter vollständiger Beachtung der Beteiligungsgrundsätze des Programms in privatrechtlicher Form.

Ziel des Programmes ist die Sicherstellung der Finanzierung von innovativen und wachstumsstarken Berliner Start-ups/KMU mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Dadurch sollen Arbeitsplätze in Berlin geschaffen, gesichert oder ein Arbeitsplatzabbau durch Verlagerung aus Berlin vermieden werden. Die Finanzierung erfolgt durch marktübliche offene Beteiligungen oder durch Wandeldarlehen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beteiligung besteht nicht. Der Intermediär und die IBB Capital entscheiden anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel gemeinsam über die Investitionen im Rahmen des BIG-Programms.

Der Finanzierungsanteil der IBB Capital ist einzelfallabhängig und kann bis zu 2.000.000 EUR, sollte jedoch mind. 350.000 EUR betragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Vorschlag für ein gemeinsames Investment erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Intermediär, also einen von der IBB Capital GmbH akkreditierten privaten Co-Investor, zum Beispiel Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices. Private Investoren können sich jederzeit bei der IBB Capital um eine Akkreditierung bewerben. Die nötigen Unterlagen für die Antragstellung hat der Intermediär im Rahmen der Akkreditierung erhalten.

Unternehmen, die das BIG-Programm nutzen möchten, müssen also zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Intermediäre (siehe veröffentlichte Intermediärsliste BIG-Programm) aufnehmen und diesen von der Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Investments überzeugen. Anschließend unterbreitet der Intermediär der IBB Capital einen Investitionsvorschlag, die nach Prüfung des geplanten EK-Investments und einem vertiefenden Gespräch mit dem Co-Investor und dem Start-up ihre Entscheidung über die Investition der Programmmittel trifft.

Details können Sie den Beteiligungsgrundsätzen beziehungsweise Akkreditierungsgrundsätzen entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist stets einzelfallabhängig. Der IBB Capital sollten in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen für die Prüfung und Entscheidung eingeräumt werden. Dieser Zeitraum beinhaltet auch den notwendigen Prozess zur Akkreditierung der Co-Investoren.

Fristen

Für die Antragstellung und -bearbeitung bestehen grundsätzlich keine Fristen. Zusagen unter dem BIG-Programm können derzeit jedoch nur bis zum 15.12.2026 erteilt werden, sodass Anträge möglichst bis zum 15.09.2026 gestellt werden sollten.

rechtliche Voraussetzungen

Ihr Unternehmen kommt für das Programm nur in Betracht, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:

  • es handelt sich um ein wachstumsorientiertes, mittelständisches Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR,
  • Ihr Unternehmen hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eine andere geeignete Rechtsform,
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin (spätestens seit 3 Monaten vor der Stellung des Finanzierungsantrages); liegt der Hauptsitz nicht in Berlin, muss der Hauptsitz innerhalb der EU liegen und die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten (FTE) des Unternehmens in Berlin tätig sein,
  • es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Unternehmen mit einem innovativen/digitalisierungsorientierten und zukunftsfähigen Geschäftsmodell,
  • Ihr Unternehmen verfügt über ein marktgängiges Produkt und ist profitabel oder auf die Erreichung der Profitabilität in den kommenden 18 Monaten ausgerichtet,
  • die mit der Umsetzung des Geschäftsplanes Ihres Unternehmens verbundenen Risiken stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Wertsteigerungs- und Wachstumspotenzial,
  • es besteht eine realistische Exitperspektive für das Unternehmen, welche einen Verkauf der Beteiligung mit Gewinn innerhalb von 5 Jahren möglich erscheinen lässt,
  • das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Sitz und die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten (Vollzeitäquivalente) des Unternehmens für mindestens ein Jahr nach Erteilung der Finanzierungszusage nicht außerhalb Berlins zu verlegen.

Ausgeschlossen ist die Finanzierung Ihres Unternehmens, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • es handelt sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
  • es handelt sich um ein Unternehmen, welches zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung an einem geregelten Markt börsennotiert ist,
  • es handelt sich um ein Unternehmen, das oder dessen Geschäftsführer, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung von Sanktionen der EU direkt betroffen sind,
  • es handelt sich um ein Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW beziehungsweise das Unternehmen verstößt gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste.

Die IBB Gruppe schließt zudem bestimmte Geschäftspraktiken und Geschäftsfelder generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie den Ausschlusskriterien der IBB Gruppe entnehmen.

Sprachen

Die Kommunikation erfolgt primär in deutscher Sprache, es können aber auch Unterlagen auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Die programmrelevanten (Antrags-) Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache erhältlich. Die von den Co-Investoren einzureichenden Vertragsentwürfe zur BIG-Beteiligung können auch in englischer Sprache verfasst sein. Zweisprachige Versionen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen
  • Unterbeteiligungsangebot des akkreditierten Intermediärs
  • Verpflichtungserklärung des Unternehmens einschließlich sämtlicher Anlagen, insbesondere:
    • Vertragsentwurf für die beabsichtigte BIG-Beteiligung
    • Unternehmenspräsentation,
    • Tabellarischer Lebenslauf der Geschäftsführer,
    • Ein Beteiligungsorganigramm der Unternehmensgruppe mit den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen
    • KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene (eigenständige) Unternehmen oder
      KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gesellschafterliste/Aktienregister,
    • Aktueller Auszug aus dem Transparenzregister,
    • Gesellschaftsvertrag in der aktuell geltenden Fassung,
    • Entwurf der Fassung des Gesellschaftsvertrags, die mit Begründung der BIG-Beteiligung gelten soll,
    • Alle geltenden Gesellschaftervereinbarungen (Shareholder Agreements o.Ä.),
    • Soweit vorhanden, alle noch nicht vollständig vollzogenen Beschlüsse oder Vereinbarungen zur Änderung der vorstehend genannten Dokumente,
    • Aktueller Cap Table mit allen wesentlichen Bedingungen (inklusive VSOP etc.)
    • Festgestellte, ersatzweise vorläufige Jahresabschlüsse und Konzernjahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie, wenn vorliegend, zugehörige Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer,
    • Aktueller Buchungsstand des laufenden Geschäftsjahres nach handelsrechtlichem Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsschema nebst Kontennachweis zum Ende des letzten Monats vor dem Datum dieser Erklärung (BWA und SuSa),
    • Geschäftsplan inklusive einer Investitions- und Maßnahmenplanung mit Erläuterungen, einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (Plan-GuV) und einer daraus abgeleiteten Liquiditätsplanung mindestens für den Zeitraum von 24 Monaten,
    • Die Geschäftsstrategie oder andere Dokumente mit strategischen/geschäftspolitischen Überlegungen im Hinblick auf einen geplanten Exit des Unternehmens,
    • Sämtliche bestehenden Darlehens- und Wandeldarlehensverträge,
    • Die bestehenden sonstigen Vereinbarungen mit ehemaligen oder gegenwärtigen Gesellschaftern und Geschäftsführern und diesen nahestehenden Personen,
    • PeP-Erklärungen von jedem wirtschaftlich Berechtigten,
    • Unterschriftsprobenblatt der gegenüber der IBB Capital auftretenden Vertreter unseres Start-ups/KMU (maximal 3 Personen),
    • Identifikation aller im Unterschriftsprobenblatt genannten Vertretungsberechtigten über Web ID oder persönlich vor Ort,
    • Selbsterklärung ESG

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung „RegioInnoGrowth“ und stellt eine gemeinsame Initiative des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB Gruppe) dar.

Die Finanzierungen aus diesem Programm erfolgen stets gemeinsam mit einem – zuvor von der IBB Capital akkreditierten - privaten Investor, sodass mind. 30 Prozent der Gesamtfinanzierung aus privaten Mitteln erfolgt. Öffentliche und private Mittel werden zu gleichen Konditionen (pari passu) investiert. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung.

Vor diesem Hintergrund erfolgen die Finanzierungen im Rahmen des BIG-Programms stets unter marktüblichen Bedingungen (pari passu) und somit beihilfefrei.

Details zur Beihilfefreiheit können den Praktischen Leitlinien der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten: Der Market Economy Operator Test (MEOT) für Risikofinanzierungsmaßnahmen vom 26.01.2024, insbesondere Ziffer 4, entnommen werden.

Weblink zu den Praktischen Leitlinien der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten

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