Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Programmes BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)

Förderart:
Beteiligung, Sonstige
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung, Arbeit
Fördergebiet:
Berlin, bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

IBB Capital GmbH

Ansprechpunkt:

IBB Capital GmbH

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: +49 30 2125 2990-6600

IBB Gruppe

Weiterführende Links:
IBB – Informationsseite für interessierte Unternehmen IBB – Informationsseite für Investoren und potentielle Intermediäre

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Als Start-up oder KMU mit innovativem (zum Beispiel ökologischem, digitalem oder sozialem) Geschäftsmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung oder ein Wandeldarlehen erhalten.

Volltext

Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein „RegioInnoGrowth“ des Zukunftsfonds der Bundesregierung und stellt eine gemeinsame Initiative des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) dar. Das Programm wird anteilig durch Mittel der KfW und der IBB finanziert und richtet sich an junge und/oder wachstumsorientierte gewerbliche Unternehmen (Start-ups und KMU) mit innovativen (zum Beispiel ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen. Das Programm unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen. Die Programmumsetzung in der IBB Gruppe erfolgt durch die IBB Capital GmbH (IBB Capital).

Die Umsetzung des Programms erfolgt immer unter Einbindung privater Co-Investoren, sogenannter  „Intermediäre“. Bei den Intermediären handelt es sich um durch die IBB Capital akkreditierte Geschäftspartner, zum Beispiel  Business Angels, Family Offices oder Venture Capital-Gesellschaften (Details hierzu können Sie den  Akkreditierungsgrundsätzen entnehmen). Die den Unternehmen (Start-ups/KMU) durch den Intermediär zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beinhalten sowohl die öffentlichen Programmmittel als auch private Mittel des Intermediärs. Die privaten Mittel betragen mindestens 30 Prozent und höchstens 49 Prozent der gemeinsamen Finanzierung. Dem Intermediär ist freigestellt, neben der gemeinsamen Finanzierung noch weitere private Mittel zu investieren. Öffentliche und private Mittel werden zu gleichen, marktüblichen Konditionen (pari passu) investiert. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung. Die Beteiligung an Berliner Start-ups/KMU durch den Intermediär erfolgt unter vollständiger Beachtung der Beteiligungsgrundsätze des Programms in privatrechtlicher Form.

Ziel des Programmes ist die Sicherstellung der Finanzierung von innovativen und wachstumsstarken Berliner Start-ups/KMU mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Dadurch sollen Arbeitsplätze in Berlin geschaffen, gesichert oder ein Arbeitsplatzabbau durch Verlagerung aus Berlin vermieden werden. Die Finanzierung erfolgt durch marktübliche offene Beteiligungen oder durch Wandeldarlehen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beteiligung besteht nicht. Der Intermediär und die IBB Capital entscheiden anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel gemeinsam über die Investitionen im Rahmen des BIG-Programms.

Der Finanzierungsanteil der IBB Capital ist einzelfallabhängig und kann bis zu 2.000.000 EUR, sollte jedoch mind. 350.000 EUR betragen.

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