Förderprogramm

Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: 030 21250

Fax: 030 21252020

Investitionsbank Berlin

Weiterführende Links:
Landesbürgschaften – Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Das Land Berlin entlastet Sie als Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige oder Tätiger bei der Finanzierung Ihres volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts mithilfe einer Ausfallbürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Als gesundes Unternehmen bekommen Sie die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Vorhaben der Erstinvestition, der betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, der zeitlich begrenzten Finanzierung des laufenden Geschäfts sowie zum Kauf von Geschäftsanteilen.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten können Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften erhalten.

Der Umfang der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages.

Wenn Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften in Anspruch nehmen, beträgt die Bürgschaft betragen bis zu 90 Prozent des Ausfalls.

Die Höhe der Bürgschaft kann zwischen EUR 1,25 Millionen und EUR 20 Millionen liegen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren.

Reichen Sie den Antrag formgerecht über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

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