Förderprogramm

Berufsausbildungsförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Ansprechpunkt:

Handwerkskammer Berlin

Abteilung IV/FBB

Blücherstraße 68

10961 Berlin

Tel: 030 25903381

Fax: 030 25903380

Handwerkskammer Berlin

Weiterführende Links:
Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe (Informationen der Handwerkskammer Berlin) Förderung der betrieblichen Ausbildung (Informationen der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Betrieb in Berlin Ausbildungsplätze anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie als ausbildenden Betrieb, um mehr betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen und deren Qualität zu verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Verbundausbildung und überbetriebliche Ausbildung im Land Berlin,
  • das Ermöglichen von Berufsschulbesuchen oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten außerhalb Berlins bei Splitterberufen im Rahmen der Erstausbildung,
  • überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen,
  • die berufliche Erstausbildung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personen,
  • die berufliche Erstausbildung von weiblichen Auszubildenden in frauenatypischen Berufen,
  • die berufliche Erstausbildung von Alleinerziehenden,
  • die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben und Betriebsstilllegungen zur Fortsetzung der Erstausbildung,
  • die berufliche Ausbildung von geflüchteten Personen sowie
  • Modellversuche und Pilotprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei der Ausbildung im Verbund EUR 40,00 pro Ausbildungsverhältnis und Ausbildungstag. Für eine 3-jährige Ausbildung beträgt die Förderhöhe bis zu EUR 6.500, für eine 3,5-jährige Ausbildung bis zu EUR 7.500. 2-jährige Ausbildungsverhältnisse werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Die Förderhöhe ist hier auf maximal EUR 2.500 begrenzt;
  • beim Besuch einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei Splitterberufen EUR 12,00 je Schultag der Ausbildung in der geeigneten Einrichtung, sofern die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zumutbar ist;
  • bei überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen bis zu 60 Prozent;
  • bei auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen 30 Prozent der monatlichen Vergütung im 1. und 2. Ausbildungsjahr und 70 Prozent im 3. Ausbildungsjahr, insgesamt höchstens EUR 10.000 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Ausbildung von Frauen in frauenatypischen Berufen 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens EUR 7.500 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Ausbildung von Alleinerziehenden 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens EUR 7.500 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Übernahme von Auszubildenden 75 Prozent der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens EUR 5.000 je Ausbildungsverhältnis;
  • bei der Ausbildung von geflüchteten Personen bis zu EUR 2.000 für das 1., EUR 1.000 für das 2. und EUR 2.000 für das 3. Ausbildungsjahr;
  • bei Modellversuchen und Pilotprojekten bis zu 25 Prozent der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als förderungswürdig anerkannten modellbedingten Mehrkosten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder der Verbundausbildung oder bei Splitterberufen 6 Monate nach Start der auswärtigen Beschulung bei der Handwerkskammer Berlin.

Für die überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk (ÜLÜ), Modellversuche beziehungsweise Pilotprojekte stellen Sie Ihren Antrag bei der Senatsverwaltung Berlin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung. Anträge zur Förderung der überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk müssen Sie bis zum 1.12. für das folgende Kalenderjahr stellen. 

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