Förderprogramm

Hauptstadtkulturfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds

Brunnenstraße 188–190

10119 Berlin

Weiterführende Links:
Antrag auf Förderung von Künstlerinnen und Künstlern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie kulturelle Vorhaben in Berlin mit nationaler und internationaler Ausstrahlung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert bedeutsame innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen.

Sie bekommen die Unterstützung für Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, für übergreifende Themen, Zeitgeschichte/Geschichte sowie inter- und transdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das dafür vorgesehene Antragsportal ein. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Antragsfristen sind normalerweise Mitte April und Anfang Oktober eines Jahres.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt weist nationale und internationale Relevanz auf.
  • Sie erarbeiten und präsentieren das Projekt für und in Berlin. Ihr Projekt ist für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant.
  • Sie sehen mindestens 4 Aufführungen/Veranstaltungen sowie die spartenübliche Eröffnung einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation in Berlin vor.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten Sie bereits einmal mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
  • Für das jeweilige Projekt entwickeln Sie ein Konzept für die Barrierefreiheit.
  • Zum Zeitpunkt der Förderung dürfen Sie nicht immatrikuliert sein.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Informationsblatt/Förderrichtlinie zur Antragstellung für die Förderung aus dem Hauptstadtkulturfonds 2023

Stand August 2022

Bitte lesen Sie sich alle Informationen bis zum Ende des Dokuments sorgfältig durch.

Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.

Personenkreis/Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des In- und Auslands. Internationale Kooperationspartnerschaften sind möglich und erwünscht. Die Realisierung des Projektes sollte von nicht in Deutschland ansässigen Antragstellenden in Kooperation mit oder durch einen deutschen Träger erfolgen.

Ziel/Zweck der Förderung

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen.

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Nationale und internationale Relevanz
    Die Projekte müssen für Berlin erarbeitet werden und ihre Premiere/Eröffnung in Berlin haben, sollen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.
  • Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen in Berlin/spartenübliche Eröffnung einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation in Berlin
    Es müssen neben der Premiere in Berlin mindestens drei weitere Aufführungen/Veranstaltungen in Berlin vorgesehen werden. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Die öffentlichkeitswirksame Präsentation in Berlin sowie die Anzahl von Aufführungen – sofern spartenüblich – muss gesichert sein und ist vom Spielort/Veranstaltungsort in der Spielstättenbestätigung zu garantieren.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen
    Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
  • Honorarkosten
    Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Achten Sie im Finanzierungsplan auf ein angemessenes Verhältnis zwischen den Overheadkosten (Organisationsteam/Projektleitung) und den Honoraren für beteiligte Künstler:innen.
  • Barrierefreiheit
    Menschen mit Behinderungen haben rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln. Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung (DAC) möglich.
  • falls zutreffend -Vorjahresförderung
    Antragstellende aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einmal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
  • falls zutreffend – Sie sind exmatrikuliert
    Die Antragstellenden können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung müssen sie jedoch exmatrikuliert sein.

Kompatibilität mit anderen Förderungen

In der Regel können Projekte komplementär gefördert werden. Gemeinsame Förderungen durch Förderinstitutionen, die Gelder der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien vergeben, sind ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere die Kulturstiftung des Bundes, den Fonds Darstellende Künste, den Fonds Soziokultur, den Musikfonds, die Deutschen Kunst-, Literatur-, Übersetzerfonds und das Nationale Performance Netzwerk.

Hinweis: Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der dezentralen Kulturarbeit ist zulässig.

Sollten Sie für Ihr Projektvorhaben bereits bei anderen öffentlichen oder privaten Stellen einen Antrag auf Förderung gestellt haben oder planen das noch zu tun, so ist dies zwingend im Antragsformular anzugeben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Ausgaben, die im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziert werden
  • Projekte, die in Zentralen der politischen Parteien und in Häusern der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften stattfinden
  • studentische Projekte an den Berliner Hochschulen und Universitäten
  • die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive)
  • die Restaurierung von Kunstgegenständen
  • die ausschließliche Herstellung von Büchern und Publikationen/Katalogen/Periodika (Druckkostenzuschüsse) – Ausnahme: Begleitende Publikationen zum Projekt wie Programmhefte oder Kataloge
  • die Digitalisierung und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen
  • die Einrichtung, Pflege und Betrieb von Websites sowie Apps oder die ausschließliche Erstellung von Podcasts
  • die Produktion und/oder Postproduktion von Filmen/Dokumentarfilmen
  • Anträge auf rein institutionelle und über Jahre währende Förderung. Für fortlaufende und aufeinander folgende Projekte und Veranstaltungen (zum Beispiel dritte Förderung in Folge) ist eine Finanzierung nicht möglich. Der Gemeinsame Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt. Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller:innen können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen. Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.

Vergabe der Förderungsmittel

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der „Gemeinsame Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“; dem jeweils zwei Vertreter:innen des Bundes und des Senats von Berlin angehören. Der:die Kurator:in für den Hauptstadtkulturfonds bereitet die Entscheidungen des Gemeinsamen Ausschusses vor, bewertet die eingereichten Projekte und macht dem Gemeinsamen Ausschuss entsprechende Vorschläge. Für die künstlerische Bewertung wird er:sie von einer Jury unterstützt, der neben der aktuellen Kuratorin, Leonie Baumann, sechs Mitglieder angehören: Can Sungu, Inga Seidler, Dr. Juliana Hodkinson, Dr. Florian Höllerer, Prof. Dr. Sandra Noeth und N.N.

Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche und künstlerische Qualität.

Mit einer Förderentscheidung ist Mitte/Ende Dezember 2022 zu rechnen.

  • Über das Förderergebnis werden alle Bewerber:innen per E-Mail informiert. Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Antragstellenden und die Fördersummen werden im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Im Fall einer Förderung sind bei Gruppenprojekten Vertretungsvollmachten aller Gruppenmitglieder einzureichen.

Antragstellung

Anträge – sowie alle Anlagen – sind elektronisch einzureichen. Falls Sie eine Internetseite haben, so geben Sie im Online-Antrag unbedingt den Link an. Über das elektronische Antragsformular haben Sie auch die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag zur Förderung aus dem Hauptstadtkulturfonds: Bitte beschreiben Sie das beantragte Projekt im Online-Antragsformular unter dem Punkt „Projekt-Kurzbeschreibung“ präzise und aussagekräftig (max. 1.900 Zeichen inkl. Leerzeichen und Absätze).
  • Ausführliche Projektbeschreibung: Die Projektbeschreibung darf nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten lang sein. Max. Dateigröße: 5 MB; mögliche Dateiformate: .docx; .pdf; .pptx
  • Detaillierter Finanzierungsplan: Hierzu nutzen Sie zwingend den hinterlegten Musterfinanzierungsplan. Max. Dateigröße: 2 MB; mögliche Dateiformate: .xlsx
  • Projektkonkretisierung: Bitte verwenden Sie hierzu das Muster zur Projektkonkretisierung. Das Dokument darf nicht mehr als 2 DIN A4-Seiten lang sein. Max. Dateigröße: 4 MB; mögliche Dateiformate: .docx; .pdf; .pptx
  • Bestätigung mindestens eines Präsentationsorts/Spielstätte in Berlin und Barrierefreiheit der Spielstätte: Hierzu nutzen Sie bitte die Musterspielstättenbestätigung. Projekte, die im öffentlichen Raum stattfinden sollen, reichen eine Genehmigungskorrespondenz mit der zuständigen Behörde oder Einrichtung ein. Möchten Sie mehrere Bestätigungen einreichen, so fügen Sie diese bitte in einem Dokument zusammen. Max. Dateigröße: 4 MB; mögliche Dateiformate: .docx; .pdf; .pptx
  • Künstlerischer Werdegang: Kurze Übersicht zum künstlerischen/beruflichen Werdegang des:der Antragstellenden und ggf. der weiteren Beteiligten (Preise, Stipendien, Publikationen etc.). Max. Dateigröße: 1 MB; mögliche Dateiformate: .docx; .pdf; .pptx
  • Optional: Kurze Beschreibung ausgewählter bisherige Projekte und Projektbeteiligungen (max. 2): Ein Dokument, in dem Sie maximal zwei Projekte bzw. Projektbeteiligungen kurz beschreiben oder dokumentieren können. Max. Dateigröße: 4 MB; mögliche Dateiformate: .docx; .pdf; .pptx

Hinweise für die Antragstellung

  • Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein (die Summe der Einnahmen entspricht der Summe der Ausgaben). Bitte beachten Sie, dass die Summen im Antragsformular mit den Summen in dem von Ihnen beigefügten Finanzierungsplan übereinstimmen. Bei etwaigen Diskrepanzen sind die Zahlen im Antragsformular bindend.
  • Der Antrag sowie die Anlagen sind auf Deutsch auszufüllen. Bei Bedarf kann die Anlage „Künstlerischer Werdegang“ auf Englisch sein.

Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Unvollständige Anträge sind formal nicht zulässig. Es werden keine zusätzlichen Unterlagen – außer der im Online-Antrag hochgeladenen Anlagen – für das Juryverfahren zugelassen.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderungszwecken.

Abgabe-/Bewerbungsfristen

Antragsfristen sind in der Regel Mitte April und Anfang Oktober jedes Jahres.

Die Bewerbungsfrist für das erste Antragsverfahren endet am 4. Oktober 2022 um

18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie:

Die Online-Anträge müssen bis 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein. Nach 18:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Wir empfehlen die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Sie haben dafür mehrere Wochen Zeit. Eine Antragstellung am letzten Tag der Bewerbungsfrist ist nicht zu empfehlen, da erfahrungsgemäß Upload-Zeiten verzögert sein können. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie eine stabile Netzverbindung mit ausreichender Geschwindigkeit und Kapazität für die Übertragung großer Datenmengen nutzen. Wir weisen darauf hin, dass die Antragsteller:innen selbst dafür verantwortlich sind, den Antrag fristgerecht einzureichen.

Weitere Hinweise zur elektronischen Antragstellung finden Sie in unseren FAQs.

Ausschluss

Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter:innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.

Sonstige Hinweise

Nach der UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin sind die Kulturangebote für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Geben Sie nach sinngemäßer Prüfung der Checklisten für barrierefreie Ausstellungen an, für welche Gruppen Ihre Veranstaltung mit welchen Angeboten barrierefrei zugänglich ist. Dies ist auch bei den Werbemaßnahmen zu berücksichtigen.

Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.

Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.

Kontakt/weitere Informationen

Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds

www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de

Júlia Gutiérrez Peris (Leitung)
Telefon: (030) 90228 396
E-Mail: Julia.GutierrezPeris@kultur.berlin.de

Silvia Kalmutzki
Tel.: +49 (0)30 90228-228
E-Mail: Silvia.Kalmutzki@kultur.berlin.de

 

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