Förderprogramm

IBB Altersgerecht Wohnen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Immobilien und Stadtentwicklung

Bundesallee 210

10719 Berlin

Weiterführende Links:
IBB Altersgerecht Wohnen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum, mit denen Sie Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchsschutz verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • Einzelmaßnahmen,
  • Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus,
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz,
  • den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie
  • die Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Dieses wird durch die KfW refinanziert. Die günstigen Zinssätze der KfW-Darlehen werden dabei zusätzlich durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verbilligt. Diese weitere Zinsverbilligung beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr.

Die Höhe des Darlehens je Wohneinheit beträgt maximal EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren,
  • Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Ort Ihrer Investition liegt in Berlin.
  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie bankübliche Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

IBB Altersgerecht Wohnen – Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte

Produktblatt
Stand: 08/2021

Wer wird gefördert?

  • Kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter:innen und Investor:innen
  • Ersterwerber:innen von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung

mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, der Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchsschutzmaßen investiert wird:

  • Einzelmaßnahmen bezüglich: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
  • Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohngebäuden

Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohnfläche (z. B. Dachgeschossausbau) zu Wohnraum kann mit unserem Produkt BEG Wohngebäude – Bauen finanziert werden.

Nicht gefördert werden Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser sowie Einrichtungen, die unter Landesgesetze und Rechtverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsgesetzes der Länder fallen. Des Weiteren werden keine Einrichtungsgegenstände gefördert.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe, der von der IBB zusätzlich zinsvergünstigt werden kann.
  • Es kann ein Kreditbetrag bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden.
  • Es sind variable Darlehenslaufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre wählbar. Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich

Zu welchen Konditionen?

  • Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter http://www.ibb.de/altersgerecht-wohnen.
  • Der Zinssatz wird für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
  • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Programmzinssatz.
  • Die Auszahlung beträgt 100 % des Zusagebetrages.
  • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
  • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW für die Produktnummer 159.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt der KfW für die Produktnummer 159.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
  • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Die Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/altersgerecht-wohnen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210,10719 Berlin
Telefon: (0 30) 21 25-26 62
Telefax: (0 30) 21 25-43 00
E-Mail: immobilien@ibb.de

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