Richtlinie
IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
[Produktblatt
Stand 08/2021]
Wer wird gefördert?
Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe bzw. der IBB.
- Darlehensangebote bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs sind möglich.
- Die Darlehensvergabe ist auch an einzelne Eigentümer:innen der Gemeinschaft möglich.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie auf den Produktblättern C, F und G.
Zu welchen Konditionen?
- Tilgungszuschüsse sind bei Inanspruchnahme von KfW-Produkten ggf. möglich. Die aktuelle Höhe erfahren Sie von der Kundenbetreuung.
- Das Darlehen kann innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden.
- Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen.
- Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird verzichtet.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
- Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
- Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Anträge der jeweiligen Wohnungseigentümer:innen müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der/die WEG-Verwaltende koordiniert die Kreditbeantragung und begleitet die Maßnahme als Hauptansprechpartner:in für die IBB.
- Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Gemeinschaftskonto der WEG.
Die Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/weg.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
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