Richtlinie
IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
[Produktblatt
Stand 02/2020]
Wer wird gefördert?
Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung
Wie wird gefördert?
- Zinsgünstiger Kredit der KfW Bankengruppe (KfW) bzw. der IBB
- Bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
- Die Darlehensvergabe ist auch an einzelne Eigentümer der Gemeinschaft möglich.
- Eine Teilnahme an der WEG-Versammlung durch die IBB ist möglich.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie auf den Produktblättern C, F und G.
Zu welchen Konditionen?
Tilgungszuschüsse sind bei Inanspruchnahme von KfW-Produkten ggf. möglich. Die aktuelle Höhe erfahren Sie von der Kundenbetreuung.
Das Darlehen kann innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden. Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
Wie verläuft die Antragstellung?
Die Anträge der jeweiligen Wohnungseigentümer müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
Der WEG-Verwalter koordiniert die Kreditbeantragung und begleitet die Maßnahme als Hauptansprechpartner für die IBB. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Gemeinschaftskonto der WEG.
Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ibb.de/weg.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
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