Förderprogramm

Mikrokredite sowie Gründungs- und Wachstumsdarlehen aus dem KMU-Fonds

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: 030 21250

Fax: 030 21252020

Investitionsbank Berlin

Weiterführende Links:
KMU-Fonds Gründung und Wachstum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in die Zukunft Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) aus Mitteln des KMU-Fonds die Gründung, Frühphase und Erweiterung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Sie bekommen die Förderung für

  • Investitionen des Anlagevermögens im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neuansiedlung, Betriebserweiterung, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen und im Zusammenhang damit stehende Betriebsmittel,
  • Auftragsvorfinanzierung, Produktentwicklung und -einführung zur Erweiterung des Unternehmens,
  • die Übernahme eines Unternehmens, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Geschäftspartnern erfolgt,
  • Gründungsfinanzierungen,
  • Mikrofinanzierungen im vereinfachten Verfahren.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Einen Mikrokredit bis zu EUR 25.000 erhalten Sie, ohne dass Ihre Hausbank beteiligt ist.

Ein Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu EUR 250.000 bekommen Sie vor allem dann, wenn eine Bank oder ein anderer privater Kofinanzierer beteiligt ist.

Bei einem Wachstumsdarlehen von bis zu EUR 10 Millionen muss eine Bank oder ein anderer privater Kofinanzierer beteiligt werden.

Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Wenn Ihre Hausbank beteiligt ist, stellt diese den Antrag. Die Darlehensvergabe erfolgt dann über Ihre Hausbankbank.

Ist Ihre Hausbank nicht beteiligt, richten Sie Ihren Antrag online über das Kundenportal an die Investitionsbank Berlin.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Existenzgründerinnen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß der Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Sie müssen das Vorhaben in Berlin durchführen.

Ihr Vorhaben führt zu einer nachhaltig gefestigten und verbesserten Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Sie sind in der Lage, die planmäßigen Zinsen zu zahlen und das Darlehen zu tilgen.

Sie haben ausreichendes betriebswirtschaftliches Wissen. Dieses kann auch durch externes Coaching sichergestellt werden.

Sie besichern das Gründungs- oder Wachstumsdarlehen banküblich.

Keine Förderung erhalten

  • Unternehmen in Schwierigkeiten sowie
  • Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernkraft und Tabak.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt für die Vergabe von Mikrokrediten sowie Gründungs- und Wachstumsdarlehen aus dem KMU-Fonds

Fassung vom 1. Januar 2020

1. Ziele

Der KMU-Fonds investiert mit Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in die Gründung, Frühphase und Erweiterung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch:

  • Mikrokredite bis zu 25 TEUR (50 TEUR bei wissensintensiven/innovativen Unternehmen) ohne Beteiligung einer Geschäftsbank („Hausbank”) im vereinfachten Verfahren

  • Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250 TEUR vorrangig gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer

  • Gründungdarlehen bis zu 1,5 Mio. EUR und Wachstumsdarlehen bis zu 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer

Soweit die jeweils zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung bereitstehenden Mittel nicht zur Berücksichtigung aller Antragsteller ausreichen, ist bei gleicher Risikoposition eine Förderpräferenz zu Gunsten von Unternehmen, die durch Frauen geführt werden, vorgesehen. Ein gleichrangiges Auswahlkriterium wäre in diesem Fall auch der Grad des Arbeitsplatzeffektes.

Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht.

2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind KMU (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler/innen sowie Existenzgründer/innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Das zu finanzierende Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden.

3. Gegenstand der Finanzierung

Der KMU-Fonds vergibt Darlehen an Unternehmen für die Entwicklung oder den Ausbau ihrer allgemeinen Wirtschaftstätigkeit. Das Darlehen kann insbesondere für folgende Maßnahmen verwendet werden:

  • Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen (im Rahmen von Betriebsübernahmen, Neuansiedlungen, Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen) und im Zusammenhang mit dieser Investition stehenden Betriebsmitteln

  • Auftragsvorfinanzierung, Produktentwicklung und -einführung zur Erweiterung des Unternehmens

  • Übernahme eines Unternehmens, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Geschäftspartnern erfolgt

  • Gründungsfinanzierungen

  • Mikrofinanzierungen im vereinfachten Verfahren

Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Um- bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener und abgeschlossener Investitionsvorhaben, Investitionen in Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition in den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfe sowie Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernkraft und Tabak.

4. Darlehensvoraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung von Darlehen ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept, dessen Durchführung eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung der gewährten Mittel erwarten lässt. Wesentliches Kriterium für die Darlehensvergabe ist weiterhin die Gewährleistung von ausreichendem betriebswirtschaftlichem Know-how. Dieses kann auch durch externes Coaching sichergestellt werden. Für Darlehen über 25 TEUR (50 TEUR bei wissensintensiven/innovativen Unternehmen) ist zusätzlich ein Besicherungsvorschlag erforderlich.

5. Darlehensvergabe

Bei Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und Darlehensvergabe direkt durch den KMU-Fonds über die IBB. Bei Finanzierung mit Hausbankenbeteiligung erfolgt die Antragstellung und Darlehensvergabe i.d.R. über die Hausbank. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden Konditionen vergeben:

Finanzierungsart:

Darlehen

Höhe (KMU-Fonds-Anteil):

Höchstbetrag 10 Mio. EUR, zzgl. Finanzierung durch die Hausbank oder einen sonstigen privaten Kofinanzierer

Direktdarlehen bis 250 TEUR

Mikrokredite bis 25 TEUR (50 TEUR bei wissensintensiven/innovativen Unternehmen)

Auszahlung:

100%

Laufzeit:

Grundsätzlich bis zu 20 Jahre, tilgungsfreie Zeiträume sind vereinbar

Verzinsung:

Die Festlegung erfolgt marktüblich durch den Fonds, bei Konsortialfinanzierungen marktüblich in Abstimmung mit der Hausbank/dem privaten Kofinanzierer.

Tilgung:

Die Tilgung erfolgt in Raten. Eine vorzeitige Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die vorzeitige vollständige oder teilweise Rückführung der Darlehen wird dem Endkreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet (bei Mikrokrediten kann auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet werden).

Bei Konsortialfinanzierungen erfolgt die endgültige Vereinbarung zu den Tilgungen über die Hausbank.

Sicherheiten:

Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Bei Mikrokrediten wird auf die Stellung banküblicher Sicherheiten verzichtet.

Bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen ist von den Gesellschaftern/Geschäftsführern des Darlehensnehmers, die Kraft ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Diese wird bei Kommanditgesellschaften üblicherweise auch von den Kommanditisten verlangt.

Die Sicherheitenverwaltung erfolgt in den Fällen der Finanzierung über die Hausbank durch diese, ansonsten durch die IBB.

Bereitstellungszinsen:

Marktüblich, beginnend drei Monate nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge (bei Mikrokrediten wird auf Bereitstellungszinsen verzichtet).

6. EU-Beihilfebestimmungen

Bei den Darlehen kann es sich um eine „De-minimis”- Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 352/1 vom 24.12.2013, handeln. Diese verpflichten IBB und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Für bestimmte Bereiche ist die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das Merkblatt De-minimis-Regel.

7. Verwendung der Mittel

Sofern sich der Finanzierungsgegenstand inhaltlich oder in seiner Zusammensetzung ändert, ist der Darlehensverwalter (IBB bzw. die Hausbank) zu unterrichten.

Ermäßigen sich die Kosten einzelner Hauptpositionen des Investitionsplanes wesentlich (über 20% Anteil am finanzierten Vorhaben), so können die eingesparten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung des Darlehensverwalters zur Deckung erhöhter Kosten anderer Positionen verwendet werden. Der Darlehensverwalter ist berechtigt, den Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder der Anteil anderer Finanzierungen sich erhöht.

Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel und die Erfüllung etwaiger Auflagen werden vom Darlehensverwalter überwacht.

8. Rückzahlung von Darlehen/Vertragsstörungen

Der Kredit ist unverzüglich zurückzuzahlen,

a) wenn und soweit er zu Unrecht (insbesondere durch unzutreffende Angaben) erlangt oder nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist,

b) wenn und soweit sich die Voraussetzungen für seine Gewährung geändert haben oder nachträglich entfallen sind.

Das Darlehen wird in diesen Fällen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt. Dem Darlehensnehmer wird eine Vorfälligkeitsentschädigung belastet.

Bei Konsortialfinanzierungen werden Verzugs- bzw. Kündigungskonditionen in Abstimmung mit der Hausbank vertraglich geregelt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 2125-4747
Telefax: +49 (0) 30 2125-3322
Internet: https://www.ibb.de

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?