Förderprogramm

Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)

Programmdienstleister „Stadtteilzentren III“ (PDL STZ III)

Kronenstraße 6

10117 Berlin

Weiterführende Links:
EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements (Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft),
  • Förderung generationenübergreifender sozialer Teilhabe (Inklusion, Verbesserung interkultureller Kompetenzen, Verhinderung von Isolation, Ausgrenzung und Diskriminierung),
  • stadtteilbezogene sozial-kulturelle Arbeit in Verbindung mit einer Aktivierung, Stärkung und lokalen Vernetzung regionaler Netzwerke,
  • gesamtstädtische Qualitäts- und Wirkungsansätze mit dem Ziel einer Verstetigung nach Projektende.

Darüber hinaus können demokratieunterstützende Projekte gefördert werden, die für die Bewohnerschaft Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bieten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten. Diese dürfen höchstens EUR 150.000 betragen.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?