Förderprogramm

Förderung für Supporttouren von Nachwuchsmusikern und Nachwuchsmusikerinnen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Musicboard Berlin GmbH

Ansprechpunkt:

Musicboard Berlin GmbH

Gerichtstraße 35

Im silent green Kulturquartier, EG links

13347 Berlin

Weiterführende Links:
Online Antragsportal der Musicboard Berlin GmbH (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie sind Nachwuchsmusiker oder Nachwuchsmusikerin aus Berlin und gehen mit einem bekannten Act auf Tour? Das Musicboard Berlin unterstützt Ihre Supporttour mit einem Stipendium für Reise- und Tourkosten.

Volltext

Das Musicboard Berlin fördert Ihre Supporttour, wenn Sie mit einem bekannteren Headliner auf Tournee gehen. Ziel ist es, Ihre Fanbase zu vergrößern und Live-Erfahrung zu sammeln. Gefördert werden Vorhaben in allen Genres der Popmusik, die nicht eindeutig der Klassik, Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet sind.

Sie erhalten die Förderung als Stipendium. Damit decken Sie Kosten, die während der Tour anfallen, wie zum Beispiel für Reisen, Unterkunft, Verpflegung, Tourpersonal oder technisches Equipment.

Die Förderung beträgt bis zu 3.500 EUR pro Tour und wird auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Künstlerhonorare sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohn- und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Die Tour muss mindestens 3 zeitlich zusammenhängende Auftritte außerhalb Berlins umfassen und zum Zeitpunkt der Antragstellung fest geplant sein.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag über das digitale Antragsformular auf der Webseite des Musicboard Berlins (siehe weiterführende Links) ein.

Das Musicboard Berlin prüft Ihren Antrag formal. Eine unabhängige Jury bewertet die eingegangenen Anträge und spricht Empfehlungen aus.

Bei einer Zusage erhalten Sie einen Stipendienvertrag, den Sie unterschrieben zurücksenden.

Das Stipendium wird auf Ihr Konto überwiesen. Sie führen die Tour durch und reichen spätestens 3 Monate nach Abschluss einen Sachbericht ein.

Bearbeitungsdauer

Sie werden etwa 3 Wochen nach Antragseingang per E-Mail über die Entscheidung informiert.

Fristen

  • Sie können Anträge laufend bis zum 30.11.2026 (18:00 Uhr) einreichen.
  • Der Antrag muss spätestens 3 Wochen vor Tourbeginn eingehen.
  • Das Vorhaben muss bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

rechtliche Voraussetzungen

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Wohn- und Schaffensmittelpunkt muss in Berlin sein (bei Bands die Mehrheit der Mitglieder).
  • Sie sind Nachwuchsmusiker oder Nachwuchsmusikerin im Bereich Popmusik.
  • Die Tour ist fest geplant, aber noch nicht begonnen.
  • Die Tour umfasst mindestens 3 beieinanderliegende Termine außerhalb Berlins.
  • Das Vorhaben kann ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden.
  • Sie stehen in der Regel nicht bei einem Major Label unter Vertrag.

Eine Förderung ist ausgeschlossen:

  • Sie haben im selben Jahr bereits eine Supporttourförderung erhalten.
  • Sie haben 2 Jahre in Folge bereits eine Förderung erhalten.
  • Sie können keinen Antrag stellen als Mitglied der Jury sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterin der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH.

weitere Informationen

Reichen Sie folgende Informationen und Unterlagen auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular ein:

  • ausgefülltes Online-Antragsformular,
  • Kurzbeschreibung des Tourvorhabens mit Begründung,
  • Bestätigung des Headliner-Acts über das gemeinsame Tourvorhaben,
  • künstlerischer Lebenslauf,
  • Kostenaufstellung (Höhe der beantragten Förderung),
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Nachweis Wohnort Berlin),
  • Passkopie bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern (inkl. Aufenthaltstitel).

Die Förderung erfolgt als Stipendium und ist zweckgebunden. Sie müssen in allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch das Musicboard Berlin hinweisen (Logoeinbindung). Eine Kombination mit Eigen- oder Drittmitteln ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage

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