Kurztext
Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).
Volltext
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.
Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.
In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt.
Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.