Förderprogramm

Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
mobilitaet, gesundheit_soziales, aus_weiterbildung, beratung, infrastruktur
Foerdergebiet:
berlin
Foerderberechtigte:
verband_vereinigung, unternehmen
Foerdergeber:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Abteilung Tiefbau – Gruppe Finanzierung/Zuwendungen

Brunnenstraße 111

13355 Berlin

WeiterfuehrendeLinks:
Informationsseite zur Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (externer Link) Verkehrssicherheitsprogramm 2030 des Landes Berlin (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).

Volltext

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.

Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt.

Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Bewilligungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die zentrale Bearbeitung von Anträgen erfolgt durch die Abteilung V (Bewilligungsstelle) und die fachliche Beurteilung durch die Abteilung IV (Fachstelle).

Die Antragsunterlagen sind erstmal ausschließlich elektronisch per E-Mail an VAB-Zuwendungen@SenMVKU.berlin.de einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird so bald wie möglich geprüft und dann erfolgt eine Rückmeldung.

Fristen

Wir empfehlen Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, bereits im 4. Quartal eines Kalenderjahres zu stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.

Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen.

Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.

Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Alle Antragsunterlagen können über die Informationsseite zur Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (siehe weiterführende Links) bezogen werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antragsvordruck (allgemeiner Teil)
  • Antragsvordruck (fachlicher Teil)
  • Finanzierungsplan (Vordruck: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und gegebenenfalls Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
  • Konzept zur Evaluierung der Maßnahme mit geeigneten quantitativen Indikatoren (zum Beipsiel Anzahl der Teilnehmenden), das eine spätere Evaluierung der Zielerreichung (Erfolgskontrolle) der geförderten Maßnahme ermöglicht
  • Personalbögen (Vordruck) von im Projekt Tätigen mit Stellenbeschreibung und Qualifikationsnachweis
  • Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung (Vordruck) unter Beachtung der Honorarregelungen und generellen Regelungen für Prüfervergütungen und für sonstige Vergütungen für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (sogenannte Bandbreitenregelung, gemäß Rundschreiben IV Nr. 61/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.10.2019)
  • rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis (Vordruck) – Liste der Zeichnungsberechtigten (gemäß aktueller Satzung)
  • Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug je nach Rechtsform der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
  • Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag
  • Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid
  • Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (Vordruck)
  • Mindestlohnerklärung (Vordruck)
  • Arbeitsplatzbeschreibung (Vordruck)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung und zur Förderung der Verkehrssicherheit
Stand: In der Fassung vom 01.08.2025 (Grundfassung)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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