Förderprogramm

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2021)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Landesbetrieb Straßenwesen

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

Weiterführende Links:
Förderung Kommunaler Straßen, Brücken- und Radwegebau (KStB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Brandenburg in öffentliche Straßen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den Straßenbau.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen,
  • Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr sowie
  • Radverkehrskonzepte sowie Machbarkeitsstudien der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Neubauvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent.

Bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in kommunaler Baulast sowie Radverkehrskonzepten und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht, beim Landesbetrieb Straßenwesen ein.

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