Förderprogramm

Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
landwirtschaft_laendliche_entwicklung
Foerdergebiet:
brandenburg
Foerderberechtigte:
verband_vereinigung, unternehmen
Foerdergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)

Ansprechpunkt:

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

WeiterfuehrendeLinks:
Landesbetrieb Forst Brandenburg – Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)
Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)
vom: 01.01.2022
zuletzt geändert am: 18.12.2023
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Für Anträge gemäß bezüglich Zusammenfassung des Holzangebotes sowie Mitgliederinformation und
-aktivierung kann der früheste Beginn des Durchführungszeitraumes das Datum des Posteingangs des Antrages sein.
Für Vorhaben mit einem Durchführungszeitraum im nachfolgenden Haushaltsjahr, müssen Sie die Anträge bis spätestens 30. September einreichen. Dies gilt insbesondere für Anträge bezüglich der Waldpflegeverträge, da hier der Durchführungszeitraum immer auf das Kalenderjahr gerichtet ist.

Die Auszahlungsanträge müssen Sie formgebunden bis spätestens 31. Oktober an die Bewilligungsbehörde stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

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