Förderprogramm

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Vietmannsdorfer Straße 39

17268 Templin

Weiterführende Links:
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss leiten, das Holz der Mitglieder vermarkten, die Mitglieder betreuen und Waldpflege organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Fläche im Rahmen eines Forstwirtschaftliche Zusammenschlusses (FWZ).

Die Förderung erhalten Sie für:

  • die Geschäftsführung des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses und Unterstützung der Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben,
  • die Zusammenfassung des Holzangebotes,
  • die Mitgliederinformation und -aktivierung sowie
  • Waldpflegeverträge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

  • für die Geschäftsführung zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 40.000 pro Jahr,
  • für die Zusammenfassung des Holzangebotes EUR 2,00 je Festmeter (eigenständige überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes), höchstens jedoch EUR 50.000 für Forstbetriebsgemeinschaften und EUR 80.000 für forstwirtschaftliche Vereinigungen je Geschäftsjahr,
  • für Mitgliederinformation und -aktivierung für jedes Neumitglied EUR 50,00 im 1. Jahr und für die anderen Mitglieder EUR 10,00 pro Jahr und ordentlichem Mitglied sowie
  • für Waldpflegeverträge jährlich bei maximal 2 Hektar EUR 120,00 je Vertrag, ansonsten in Abhängigkeit vom Flächenumfang zwischen EUR 15,00 und EUR 60,00 je Hektar.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das kommende Haushaltsjahr beim Landesbetrieb Forst Brandenburg.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?