Förderprogramm

Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Forschung & Innovation (themenoffen), Frauenförderung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen von betrieblichen Innovationsaufgaben sowie
  • die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte) als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten für innovative Aufgaben im Rahmen einer betrieblichen Innovation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Arbeitnehmer-Bruttomonatsgehalt zuzuordnen ist. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Werkstudierende bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden für die Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten,
  • für Innovationsassistentinnen oder Innovationsassistenten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monate.

Bei der Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus den Bereichen Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige und intelligente Mobilität, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management (nachhaltige Bereiche) kann die Förderdauer um bis zu 6 Monate verlängert werden auf eine Gesamtförderdauer von bis zu 24 Monaten.

Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der/die Werkstudierende oder die Innovationsassistentin oder der Innovtionsassistent muss für Ihre Betriebsstätte innerhalb des Landes Brandenburg tätig sein.
  • Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden. Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate.
  • Mit der Förderung dürfen Sie kein anderes Personal ersetzen. Sie müssen einen neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen.
  • In Ihrem Betrieb gilt für Werkstudierende eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden.
  • Innovationsassistentinnen oder -assistenten sollen organisatorisch im Bereich der Geschäftsführung der Betriebsstätte beziehungsweise bei der Leitung des Geschäftsbereiches, in dem die Einstellung erfolgen soll, angebunden sein. Die Stellenanforderung muss den Einsatz einer Innovationsassistenz rechtfertigen.
  • Generell darf die einzustellende Person vorher nicht im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ausnahme: Die Übernahme von ehemaligen Werkstudierenden ist förderfähig. Sollte ein nahtloser Übergang in die Position als Innovationsassistent nicht möglich sein, ist nun ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zur Überbrückung für bis zu 6 Monate erlaubt (förderunschädlich)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten „Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022)“ vom 22.11.2022
Erste Änderung vom 17.06.2024
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 30 vom 31.Juli 2024, S. 583

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

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