Kurztext
Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten.
Sie erhalten die Förderung für
- die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen von betrieblichen Innovationsaufgaben sowie
- die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte) als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten für innovative Aufgaben im Rahmen einer betrieblichen Innovation.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Arbeitnehmer-Bruttomonatsgehalt zuzuordnen ist. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Werkstudierende bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden für die Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten,
- für Innovationsassistentinnen oder Innovationsassistenten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monate.
Bei der Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus den Bereichen Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige und intelligente Mobilität, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management (nachhaltige Bereiche) kann die Förderdauer um bis zu 6 Monate verlängert werden auf eine Gesamtförderdauer von bis zu 24 Monaten.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).