Richtlinie
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Kurzinformation
Stand 06.2019
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert Bauprojekte, damit bestehende Wohngebäude im Land Brandenburg zukünftig weniger Barrieren aufweisen.
Ziel des Programms
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, damit Mietwohnungen und Miethäuser möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen genutzt werden können. Ziel ist es, barrierefreien und bezahlbaren Mietwohnraum im Land Brandenburg bereit zu stellen. Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen unterstützt die ILB vielfältige Initiativen zur Bewältigung des demografischen Wandels.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
• kommunale Wohnungsgesellschaften
• Wohnungsgenossenschaften
• private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert die ILB
• barrierereduzierende Baumaßnahmen in definierten Förderbereichen (Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter http://www.kfw.de)
• die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
• den KfW-Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus”
• den Ersterwerb von Wohngebäuden, die barrierereduziert wurden.
Wie wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen verbilligt das gleichnamige Darlehen der KfW durch einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Finanzierungsanteil:
• bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten
• maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: 10 bis 30 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Zinssatz: aktuelle Konditionen der KfW
Zinszahlung und Tilgung: gemäß den Bedingungen der KfW
Tilgungszuschuss der ILB: 5% des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist
Voraussetzungen sind
• der störungsfreie Darlehensverlauf und
• keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens.
Was ist noch zu beachten?
Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Bitte beachten Sie die Förderbedingungen der KfW. Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter http://www.kfw.de. Für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen gelten darüber hinaus folgende Bedingungen:
• Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
• Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 4. Monat nach der Darlehenszusage.
Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen und alle Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.
Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.