Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer,
- selbstständig, freiberuflich Tätige und
- natürliche Personen
innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Sitz im Land Brandenburg.
Als größeres Unternehmen, das nicht die Voraussetzungen die KMU-Definition der EU sowie Unternehmen erfüllt, darf der Gruppenumsatz 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR) nicht überschreiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen außerhalb von Brandenburg investieren, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
- Als natürliche Person werden Sie bei Gründung eines Unternehmens, Investitionen, Beteiligung oder Aufstockung Ihres bestehenden Unternehmen unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.
- Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.