Förderprogramm

Brandenburg-Kredit Gründung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Brandenburg-Kredit Gründung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Unternehmen in Brandenburg gründen, festigen oder sich an einem Unternehmen beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert in Kooperation mit der KfW Bankengruppe Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bei der Finanzierung von

  • Investitionen,
  • Betriebsmitteln,
  • Warenlagern sowie
  • Übernahmen und Beteiligungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antragan die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiter.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer,
  • selbstständig, freiberuflich Tätige und
  • natürliche Personen

innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Sitz im Land Brandenburg.

Als größeres Unternehmen, das nicht die Voraussetzungen die KMU-Definition der EU sowie Unternehmen erfüllt, darf der Gruppenumsatz EUR 500 Millionen nicht überschreiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen außerhalb von Brandenburg investieren, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
  • Als natürliche Person werden Sie bei Gründung eines Unternehmens, Investitionen, Beteiligung oder Aufstockung Ihres bestehenden Unternehmen unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.
  • Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Brandenburg-Kredit Gründung

Stand: 01.2022

Kredite für junge Unternehmen und selbständig, freiberuflich Tätige bei Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und - festigungen, innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit.

Förderziel

Der Brandenburg-Kredit Gründung dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen sowie Betriebsmitteln. Er basiert für kleine und mittelständische Unternehmen auf dem „ERP-Förderkredit KMU“ der KfW (Programm-Nr. 365) und für größere mittelständische Unternehmen auf dem „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“ der KfW (Programm-Nr. 375).

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW Bankengruppe zusätzlich um bis zu 0,20%-Punkte nom. p. a.

Besonders günstige Zinsen erhalten kleine und mittlere junge Unternehmen in Regionalfördergebieten des Landes Brandenburg. (Link zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-Fördergebietskarte)

Wer kann Anträge stellen?

Für Vorhaben im Land Brandenburg sind antragsberechtigt:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln – mit Unternehmenssitz in Deutschland – für Vorhaben in Brandenburg.


Gefördert werden:

  • junge, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro, vertiefende Informationen finden Sie im „Merkblatt KMU-Definition der EU“.
  • junge, größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten:

  • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt ist,
  • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt sind, sowie
  • alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen.

Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Gründung eines Unternehmens oder Durchführung von Investitionen in einem bestehenden Unternehmen oder
  • Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, Aufstockung einer solchen Beteiligung

und

  • Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil anderer Gesellschafter, der autonome Satzungsänderungen ermöglicht.
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.

Junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg investieren. Mitfinanziert werden auch Investitionen in anderen Bundesländern, wenn das Unternehmen seinen Firmensitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Ertragskraft dient („Brandenburg-Bezug“).

Förderung

Förderfähige Maßnahmen:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Förderausschlüsse:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
  • Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW entnehmen (siehe „Konditionen, Dokumente und Formulare“).
  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden.
  • Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.")

Kombination mit anderen Förderprogrammen:

Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit Gründung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.

Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfWProgrammen „ERP-Förderkredit KMU“, „ERP-Gründerkredit Startgeld“ und/oder dem „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“.

Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Kreditbetrag:

  • maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert.

Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Konditionen

Laufzeit und Zinsbindung:

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung.

Investitionsfinanzierung (sofern die zu finanzierenden Gegenstände im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzung)

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung fürdie gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Betriebsmittelfinanzierung

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Warenlagerfinanzierung

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Unternehmensübernahme und tätige Beteiligung

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Zinssatz:

  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des KapitalmaDie Hausbank leitet Ihren Antrag weiter an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).ktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die ILB vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu.

Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)“.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze) sind der Konditionenübersicht für den Brandenburg-Kredit Gründung unter "Konditionen, Formulare und Dokumente" zu entnehmen.

  • Der kundenindividuelle Zinssatz für junge Unternehmen wird darüber hinaus für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren zusätzlich um bis zu 0,20%-Punkte nom. p. a. durch die ILB zinsvergünstigt.

Auszahlung:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages.
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage.

Bereitstellungsprovision:

Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15% p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach dem Zusagedatum berechnet.

Tilgung:

Während der Tilgungsfreijahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge.

Danach wird der Kredit:

  • vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
  • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.

Sicherheiten:

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Antragstellung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die ILB gewährt die Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Hausbanken (Banken und Sparkassen). Die Hausbanken übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einer Hausbank Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.

Die Antragsformulare finden Sie unter „Konditionen, Formulare und Dokumente“.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. In jedem Fall sollte vor Maßnahmebeginn ein Finanzierungsgespräch mit der Hausbank geführt werden, dass im Formular „Beihilfeantrag für Förderdarlehen“ dokumentiert werden kann.

Vor Auszahlung des Darlehens an das Kreditinstitut ist ein Verzicht auf das Darlehen jederzeit möglich. Verzichtet der Kreditnehmer auf einen noch nicht abgerufenen Kredit, kann die ILB für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten einen neuen Kredit zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.

Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

  • Antragsformular Brandenburg-Kredit Gründung
  • Anlage zum Antrag – Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
  • Anlage zum Antrag – Vorhabensbeschreibung
  • Erklärung der Hausbank
  • Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen

Unterlagen, die bei der Hausbank verbleiben:

  • Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)
  • Erklärung des Antragstellers
  • Gruppen- bzw. Konzernschema (bei Unternehmensgruppen)
  • Kumulierungserklärung

EU-Beihilfebestimmungen:

Im Brandenburg-Kredit Gründung vergibt die ILB Beihilfen unter der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013. (1)

„De-minimis“-Beihilfen dürfen nur mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten oder dieselbe Risikofinanzierungsmaßnahme kumuliert werden, wenn die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.

Für die Finanzierung von Investitionen können auch Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 187 vom 26.06.2014 in Anspruch genommen werden. Die Höhe der jeweiligen Beihilfen wird mit der Zusage der ILB bekannt gegeben.

Grundsätzlicher Hinweis:

Die Darlehen und die Zinsvergünstigung der ILB sind eine Subvention im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. November 1996 (2) in Verbindung mit den §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahmen von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (3).

Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind Informationen, die im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung erhoben werden. Beispielsweise Angaben in der Erklärung des Antragsstellers, zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission und ferner solche Angaben, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung. Nähere Informationen entnehmen Sie dem auf www.ilb.de verfügbaren „Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen“.

Was ist nach Zusage der Darlehen zu beachten?

Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung des zinsverbilligten Darlehens und bestätigt der ILB die ordnungsgemäße Verwendung.

Allgemeine Bestimmungen:

Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen – Vertragsverhältnis ILB-Kreditinstitute bzw. Vertragsverhältnis Hausbank-Endkreditnehmer für den Brandenburg-Kredit Gründung.

Hinweis ERP-Vergabebedingungen (nur KMU):

Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes.

Wo erhalten Sie nähere Informationen?

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331 660-2211
Telefax: 0331 660-60502
www.ilb.de

                        

1) (EU-ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013)

2) (GVBl. Bbg. I, Nr. 24, S. 306)

3) (BGBl. I, Nr. 93, S. 2037)

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