Förderprogramm

Brandenburg-Kredit Gründung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Informationen zum Brandenburg-Kredit Gründung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Unternehmen in Brandenburg gründen, festigen oder sich an einem Unternehmen beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert in Kooperation mit der KfW Bankengruppe Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bei der Finanzierung von

  • Investitionen,
  • Betriebsmitteln,
  • Warenlagern sowie
  • Übernahmen und Beteiligungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) pro Vorhaben. Sie können damit 100 % Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiter.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer,
  • selbstständig, freiberuflich Tätige und
  • natürliche Personen

innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Sitz im Land Brandenburg.

Als größeres Unternehmen, das nicht die Voraussetzungen die KMU-Definition der EU sowie Unternehmen erfüllt, darf der Gruppenumsatz 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen außerhalb von Brandenburg investieren, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
  • Als natürliche Person werden Sie bei Gründung eines Unternehmens, Investitionen, Beteiligung oder Aufstockung Ihres bestehenden Unternehmen unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.
  • Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.

Rechtsgrundlage

Service
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