Förderprogramm

Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt:

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klingelhöferstraße 18

10785 Berlin

Deutschland

Weiterführende Links:
Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaften stehen auch zur Bewältigung der Folgen der Kriegshandlungen in der Ukraine zur Verfügung.

Volltext

Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die in Brandenburg durchgeführt werden.

Die Bürgschaft kann Ihnen zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln gewährt werden.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre. Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit maximal 20 Jahre betragen.

Wenn Ihr Unternehmen von den wirtschaftlichen Folgen der Ukraine-Krise betroffen ist, können Sie befristet bis zum 31.12.2023 eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 90 Prozent des Kreditbetrags erhalten. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

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