Förderprogramm

Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

Lipezker Straße 45

03048 Cottbus

Weiterführende Links:
Energiesperren-Soforthilfe Antragsportal Energiesperren-Soforthilfe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Not geraten sind und Ihnen eine Energiesperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg schützt Sie vor Energiesperren, wenn Sie aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Not geraten sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung entspricht dem erforderlichen Betrag, um die vom Energieversorger angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern oder zu beenden.

Der Zuschuss kann pro Haushalt einmalig pro Versorgungsvertrag je Versorgungs- beziehungsweise Zählerstelle gewährt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte grundsätzlich elektronisch beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

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