Förderprogramm

Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Ansprechpunkt:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
MBJS – Informationen zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Bildungsangebote für junge Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Projekten der Jugendbildung und -begegnung, die von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet sind.

Sie erhalten eine Förderung für bewusst angelegte und strukturierte Angebote und Prozesse nichtformeller Bildung, die junge Menschen (zwischen 6 und 27 Jahren) bei der Herausbildung sozialer und personaler Kompetenzen unterstützen sollen. Sie bekommen die Förderung auch für Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit (zum Beispiel Jugendleiterausbildung), wenn es sich nicht vorrangig um Gremienarbeit des Verbandes handelt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Sie wird in den meisten Fällen pro Tag und Teilnehmerin und Teilnehmer berechnet.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Anträge für Projekte landesweit tätiger Jugendbildungsstätten sowie Jugendbildungsstätten mit einem spezifischen pädagogischen Profil (Ziffer 5.4.5 der Richtlinie) müssen Sie bis zum 1. Februar des Jahres stellen, für das Sie die Förderung beantragen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die auf Landesebene in mindestens 4 Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben.

Für die Umsetzung von Fachkräfteprogrammen, die der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa beziehungsweise der Umsetzung der Jugendstrategie der Europäischen Union in Brandenburg dienen, können Sie auch als örtlicher Träger der freien Jugendhilfe einen Förderantrag stellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Projekte können im Inland, im europäischen Ausland oder den Anrainerstaaten im Mittelmeer stattfinden.
  • Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland muss normalerweise zwischen 6 und 40 betragen.
  • Die überwiegende Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland muss ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.
  • Bei Projekten im Inland müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Ausland und bei Projekten im Ausland Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland ausreichend gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Schadenersatzansprüche versichert sein.
  • Ihre Angebote sollen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.
  • Beim Erstantrag müssen Sie als Träger zusätzlich ein pädagogisches Konzept einreichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg
vom 30.11.2023
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Abl. MBJS/23, [Nr. 38], S. 488

Weblink zur Richtlinie

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