Förderprogramm

Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Fehrbelliner Straße 4e

16816 Neuruppin

Weiterführende Links:
Förderung der Flurbereinigung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an Maßnahmen zur Flurbereinigung teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Sie bei Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).

Sie erhalten die Förderung für

  • gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß FlurbG sowie
  • den freiwilligen Landtausch gemäß LwAnpG.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

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