Förderprogramm

Forstwirtschaftliche Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Berlin, Brandenburg
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt:

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Vietmannsdorfer Straße 39

17268 Templin

Weiterführende Links:
Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie forstwirtschaftliche Vorhaben zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen der Forstwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft,
  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten sowie
  • Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Reichen Sie Ihren Antrag formgebunden beim Landesbetrieb Forst Brandenburg ein. Normalerweise endet die Frist am 15.2. des laufenden Haushaltsjahres.

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