Förderprogramm

Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029 (RL-GPB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Ansprechpunkt:

Landessportbund Brandenburg e.V.

Olympischer Weg 7

14471 Potsdam

Weiterführende Links:
Goldener Plan Brandenburg (2026-2029) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten bei Bedarf,
  • Grundinstandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen,
  • Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen,
  • Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes,
  • der barrierefreie Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen,
  • Planungsleistungen, Gutachten sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme sowie
  • notwendige Groß-Pflegegeräte im Rahmen einer Erstausstattung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrags bei ihrem Stadt- oder Kreissportbund an.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung werden vom Landessportbund Brandenburg laufend ohne Fristen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen.
  • Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen.
  • Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % leisten.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg (Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029 – RL-GPB)
vom 17.04.2026
(ABl. MBJS/26, [Nr. 6], S. 62)

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?