Förderprogramm

Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

Lipezker Straße 45

03048 Cottbus

Weiterführende Links:
Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Einrichtung des Gesundheitswesens, der Pflege oder der Eingliederungshilfe in Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Einrichtung im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesens sowie der Eingliederungshilfe bei Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen, um die Folgen des Krieges in der Ukraine in Form von Energiepreissteigerungen und Inflation abzumildern und vor allem für die Zukunft einen Rückgang der Kostensteigerungen zu erreichen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken, einschließlich deren Anlagentechnik,
  • Investitionen für weitere Maßnahmen, soweit sie den Verbrauch anderer Ressourcen senken und dadurch zu einer erheblichen Verringerung des Bedarfs an fossiler Energie führen, sowie
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Investitionsmaßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken bis zu EUR 1 Mio. je Standort,
  • weitere Maßnahmen zur erheblichen Verringerung des Verbrauchs an fossiler Energie und für Beratung, Schulung und Fortbildung bis zu EUR 200.000 je Standort,
  • den Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge pro Fahrzeug bis zu einem Nettoverkaufspreis von EUR 40.000 im Rahmen des Flottenaustausches.

Sie müssen mindestens EUR 2.500 investieren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

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