Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Ihre Anfrage für einen Termin zur Erstberatung richten Sie an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
- Verkehr/Mobilität/Logistik,
- Optik/Photonik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe/Chemie,
- Metall,
- Tourismus.
Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.
Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf.
Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen.
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht.
Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn
- sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen,
- ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und
- die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.