Förderprogramm

Gründung Innovativ

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz  (MWAEK)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Information zur Förderung „Gründung Innovativ“ (externer Link) Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) (externer Link) Kundenportal der ILB (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den letzten 3 Jahren ein kleines (sozial-)innovatives Unternehmen gegründet oder übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.

Sie erhalten einen Förderung für

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
  • Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
  • Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
  • externe technische Entwicklungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Ihre Anfrage für einen Termin zur Erstberatung richten Sie an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:

  • Energietechnik,
  • Gesundheitswirtschaft,
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
  • Verkehr/Mobilität/Logistik,
  • Optik/Photonik,
  • Ernährungswirtschaft,
  • Kunststoffe/Chemie,
  • Metall,
  • Tourismus.

Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.

Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf.

Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen.

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht.

Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn

  • sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen,
  • ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und
  • die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung von neu gegründeten innovativen Unternehmen im Land Brandenburg (Gründung innovativ) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027
vom: 23.08.2022
zuletzt geändert am: 30.12.2024
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Weblink zur Richtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?