Förderprogramm

Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Müllroser Chaussee 54

15236 Frankfurt (Oder)

Weiterführende Links:
Förderung Leader Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Internetantragstellung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Regionalmanagement,
  • Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie,
  • nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen,
  • Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie
  • Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Regionalmanagement: 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 Prozent beziehungsweise EUR 200.000 und höchstens 80 Prozent beziehungsweise EUR 2 Millionen der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens EUR 200.000 jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens EUR 500,00 und dürfen höchstens EUR 20.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.

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