Förderprogramm

Meistergründungsprämie Brandenburg

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Unternehmensfinanzierung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Meistergründungsprämie Brandenburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Brandenburg selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Meisterin oder Meister im Handwerk bei Ihrer Existenzgründung.

Sie erhalten die Meistergründungsprämie Brandenburg für eine Betriebsgründung, die Übernahme eines Betriebs oder eine tätige Beteiligung mit mindestens 30 Prozent Anteil am Kapital. Bei einer tätigen Beteiligung müssen Sie zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer bestellt werden.

Die Förderung ist 2-stufig und gliedert sich in

  • eine Basisförderung bei Existenzgründung sowie
  • eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig EUR 12.000.

Die Höhe der Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung beträgt einmalig EUR 5.000 beziehungsweise EUR 7.000 bei Besetzung durch eine Frau.

Bei einer gemeinschaftlichen Existenzgründung können bis zu 3 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden.

Sie müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses nachweisen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung, der Übernahme oder der tätigen Beteiligung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

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