Förderprogramm

Förderung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-VV-GewSan)

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung für Landeseinrichtungen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern im ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Landesamt für Umwelt oder Gewässerunterhaltungsverband bei Vorhaben, die der naturnahen Entwicklung von Gewässern dienen. Die Mittel der Förderung stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie bekommen die Förderung zur technischen und naturschutzfachlichen Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens. Dazu gehören

  • die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,
  • Maßnahmen für eine bessere Durchgängigkeit sowie
  • Vorhaben zur Verbesserung des Wasserrückhalts.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 8 Millionen je Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die auch die Antragsfristen veröffentlicht.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind das Landesamt für Umwelt und die zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Vorhaben muss

  • der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen,
  • in der ELER-Fördergebietskulisse im Land Brandenburg durchgeführt werden,
  • öffentlich-rechtlich zugelassen sein.

Sie müssen für Ihre Maßnahme die Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers oder den Nachweis eines Nutzungsrechts vorlegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-VV-GewSan)
vom: 20.11.2019

Weblink zur Verwaltungsvorschrift (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Verlängerung der ELER finanzierten Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
vom: 11.03.2021
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Weblink zum Erlass über die Verlängerung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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