Förderprogramm

Förderung von Projekten der schulischen übergreifenden Themen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Ansprechpunkt:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
MBJS – Informationen zum Programm „Projekte an Schulen“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Bildungsmaßnahmen zu schulischen übergreifenden Themen wie Politik, Prävention und Extremismus durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihre Projekte zu schulischen übergreifenden Themen wie demokratische und politische Bildung, Gewaltprävention an Schulen sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Sie erhalten die Förderung für ein- und mehrtägige schulische und außerschulische Vorhaben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 800,00 EUR je Tag und Lerngruppe oder Klasse. Für mehrtägige Veranstaltungen im Bereich der kulturellen Bildung erhalten Sie zusätzlich 30,00 EUR je Tag und Schülerin sowie Schüler für Verpflegung und Unterkunft.

Ist der Einsatz von zusätzlichen Referentinnen oder Referenten zwingend notwendig, erhalten Sie einen Zuschlag von 75 Prozent auf den Fördersatz.

Für begleitende Maßnahmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme formgebunden an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt normalerweise in Brandenburg und Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss über ein klares, erkennbares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele verfügen.
  • Sie müssen sich bei Ihrem Antrag inhaltlich und konzeptionell an den Inhalten und Zielen des § 12 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) und den gültigen Rahmenlehrplänen orientieren.
  • Sie müssen auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg arbeiten.
  • Sie müssen Ihre Maßnahme normalerweise mit Schülerinnen und Schülern aus dem Land Brandenburg in Brandenburg durchführen. In Einzelfällen können Sie das Vorhaben auch in benachbarten Bundesländern durchführen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg für die Förderung von Projekten der schulischen übergreifenden Themen
vom: 01.12.2023
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Gz.: 46.6-64004

Weblink zur Richtlinie

Service
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