Förderprogramm

Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz  (MWAEK)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz von Betrieben in Brandenburg unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen, die der Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und der Ausbildungskompetenzen von Betrieben dienen und zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beitragen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Verbundausbildung: Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes, außerdem die Vermittlung von Zusatzqualifikationen sowie die Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung. Um die Integration bisher unversorgter Jugendliche zu verbessern, werden außerdem branchenspezifische Servicestellen gefördert.;
  • Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU): Durchführung anerkannter überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr), Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen sowie die Unterbringung im Internat;
  • Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft: Teilnahme von Auszubildenden an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung und erforderliche Unterbringung, außerdem die Bildung von Ausbildungsnetzwerken;
  • Servicestellen Verbundausbildung: Integration unversorgter Jugendlicher in Ausbildung, Bekanntmachung der Verbundausbildung und anderer Unterstützungsangebote sowie
  • Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“: Organisation von Bildungsangeboten und Mentoring.

Mit den Maßnahmen soll Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in einem Brandenburger Unternehmen ermöglicht werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist von der Art und dem Umfang Ihres geplanten Vorhabens abhängig:

  • für die allgemeine Verbundausbildung: bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung: in der Grundstufe bis zu 2 Drittel der anerkannten Lehrgangskosten, in der Fachstufe in Höhe des Fördersatzes des Bundes (zusammen bis zu 2 Drittel der anerkannten Lehrgangskosten), Lehrgänge der Grundstufe in Handwerksbauberufen EUR 48,00 pro Auszubildender oder Auszubildendem und Woche (bei Internatsunterbringung EUR 38,00 zusätzlich),
  • Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft: für überbetriebliche Lehrgänge bis zu EUR 412,00 je Auszubildender oder Auszubildendem und Lehrgangswoche, für Netzwerke bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben bei neuen und bis zu 70 Prozent bei bestehenden Netzwerken,
  • für Servicestellen Verbundausbildung: bis zu EUR 80.000 pro Jahr über eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren,
  • Gutes Lernen im Betrieb: bis zu EUR 50.000 je Kammer und Ausbildungsjahr über eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren.

Die Anträge für die einzelnen Maßnahmen können Sie wie folgt stellen:

  • Für die allgemeine Verbundausbildung reichen Sie Ihren Antrag mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn ein. Für das Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung“ können Sie jederzeit einen Antrag stellen.
  • Für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung reichen Sie Ihre Anträge in Form eines Sammelantrages je Handwerkskammer für ein Kalenderjahr bis zum 1.11. des Vorjahres ein.
  • Anträge für überbetriebliche Lehrgänge in der Landwirtschaft stellen Sie mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
  • Anträge für die Servicestellen Verbundausbildung und Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“ können Sie jeweils bis zu den bei der ILB genannten Stichtagen einreichen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

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