Förderprogramm

Weiterbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Informationen für Veranstalter und Fachleute

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Kurse zur Integration von Flüchtlingen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Kursen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und bei Weiterbildungsveranstaltungen für Kursleitende.

Sie erhalten die Förderung für

  • einführende Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache,
  • nicht kursförmige Sprachlernangebote zur Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch (Lerncafé oder Lernwerkstatt),
  • einführende Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen,
  • Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen, sowie
  • Weiterbildungsveranstaltungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Mitarbeitende der Weiterbildung zu Fragen der Integration und Zusammenarbeit bei der Durchführung von Alphabetisierungs- und Sprachkursen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Sprachkurse und nicht kursförmige Sprachlernangebote bis zu EUR 4.000, gemessen an einem Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,
  • für Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen bis zu EUR 1.275, gemessen an einem Umfang von 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,
  • für Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen, bis zu EUR 1.350, gemessen an einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten sowie
  • für Weiterbildungsveranstaltungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Weiterbildung bis zu EUR 675,00, gemessen an einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis spätestens 4 Wochen von Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

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