Förderprogramm

Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung, Hochschule, Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Weiterbildungsrichtlinie 2022 ILB Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie bekommen die Förderung für

  • Bildungsschecks für Beschäftigte (Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe),
  • Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, 
  • Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen (Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe),
  • Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote (Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für Bildungschecks 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000 pro Vorhaben;
  • für Weiterbildungsmaßnahmen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000;
  • für Vorhaben zur Umsetzung des Servicepakets bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen; der Förderbetrag muss zwischen EUR 1.000 und EUR 3 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben liegen;
  • für Maßnahmen zum Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren; die Gesamtausgaben dürfen bis zu EUR 150.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

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