Förderprogramm

Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Wissens- und Technologietransfer 2022

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen.

Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:

  • Cluster- und Transformationsmanagement,
  • innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen,
  • Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, vor allem Kompetenzzentren,
  • standortbezogener Wissens- und Technologietransfer.

In diesen Bereichen sind auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, förderfähig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt und beträgt für

  • Cluster- und Transformationsmanagement bis zu 100 Prozent,
  • innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen bis zu 90 Prozent, jedoch maximal EUR 450.000 in 36 Monaten,
  • Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren, bis zu 100 Prozent,
  • standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 100 Prozent

der förderfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

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