Förderprogramm

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau Wohneigentum – Anschubfinanzierung für Investoren

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen, neu bauen, umbauen oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum.

Sie erhalten die Förderung für

  • Erwerb von vorhandenen Wohnimmobilien,
  • Ausbau, Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäude,
  • Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen,
  • Wiederherstellung von vorhandenem Gebäudebestand oder Neubau zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen zur Veräußerung an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer nach Fertigstellung (Anschubfinanzierung),
  • Schaffung einer 2. Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung,
  • Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen,
  • die nachhaltige Modernisierung und die Instandsetzung von selbst genutzten Gebäuden, die vor dem 1.10.2009 neu gebaut wurden.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss.

Als Grundförderung können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 30.000 und ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 230.000 bekommen.

Ergänzend zur Grundförderung können Sie zusätzliche Baudarlehen oder einen Zuschuss bekommen, etwa bei

  • Haushalten mit geringen Einkünften,
  • denkmalpflegerischem Mehraufwand,
  • bodenarchäologischem Mehraufwand,
  • Kauf eines bestehenden Objekts,
  • Kindern und Schwerbehinderten,
  • der Schaffung einer zweiten Wohnung,
  • Mehraufwand bei besonderen Energie einsparenden Projekten.

Vorhaben der Anschubfinanzierung werden mit Baudarlehen von bis zu EUR 3.500 je Quadratmeter Wohnfläche gefördert.

Anträge reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

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