Förderprogramm

Zuschüsse für Familienferienreisen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

Lipezker Straße 45

03048 Cottbus

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung von Familienreisen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.

Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 10,00 EUR pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales über die Gewährung von Zuschüssen für Familienreisen
vom: 23.02.2026
Ministerium für Gesundheit und Soziales

Weblink zur Richtlinie

Service
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