Förderprogramm

Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg, Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
ILB – Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen IBB – Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Filmproduktionsunternehmen in Berlin oder Brandenburg Film und TV-Projekte zwischenfinanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder ein Aval erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen in einer Kooperation Darlehen und Avale zur Verfügung für

  • Zwischenfinanzierungen von Film- und TV-Produktionen,
  • im Einzelfall mediennahe Veranstaltungen und Projekte bei geschlossener Gesamtfinanzierung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Aval.

Die Höhe des Darlehens beträgt EUR 100.000 bis EUR 3,75 Millionen.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB) oder an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg oder Berlin,
  • deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihres Projektes in der Medienregion Berlin-Brandenburg realisieren.

Sie müssen mit einer Bonitäts- und Risikoanalyse Ihres Vorhabens das Engagement rechtfertigen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

Merkblatt der IBB und der ILB
Stand: 01/2019

Verwendungszweck

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) stellen in einer Kooperation Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Projekten sowie Avale für Fernsehproduktionen zur Verfügung. Im Einzelfall können mediennahe Veranstaltungen und Projekte bei geschlossener Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden. Die Bereitstellung von Darlehen und Avalen dient dem Erhalt und der Stärkung der Medienbranche in Berlin und Brandenburg. Die Kooperation aus ILB und IBB entscheidet über Finanzierungen aus diesem Programm nach eigenem Ermessen.

Wer wird finanziert?

Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg und Berlin oder deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihres Projektes in der Medienregion Berlin-Brandenburg realisieren.

Die Bonitäts- und Risikoanalyse muss ein Engagement rechtfertigen.

Die Bereitstellung von Darlehen und Avalen kann bei geschlossener Gesamtfinanzierung nach Vorliegen eines Vertrages mit einem Fernsehsender oder eines branchenüblichen Nachweises der Senderfinanzierung erfolgen.

Wie wird finanziert?

a) Avale

Avale können je nach Anforderung des Auftraggebers als Anzahlungsbürgschaften gestellt werden.

b) Darlehen

Zur Abdeckung des Zwischenfinanzierungsbedarfes können Darlehen durch die ILB vergeben werden. Auszahlung und Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens erfolgen analog der projektbezogenen Cash-flow-Planung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Projektkonten, die durch das Produktionsunternehmen bei Drittbanken (i.d.R. Hausbank des Kreditnehmers) einzurichten sind.

Zwischen dem Filmproduzenten und der ILB wird ein Kreditvertrag über den erforderlichen Finanzierungsrahmen geschlossen, welcher für Avale und für Darlehen genutzt werden kann.

Konditionen

Laufzeit Darlehen:

Entsprechend Liquiditätsplanung, i.d.R. längstens bis zur Schlusszahlung der beteiligten Finanziers.

Laufzeit Avale:

Bis auf Weiteres, die Laufzeit endet bei Rückgabe der Avalurkunde durch den Sender.

Mindestbetrag (Aval und Darlehen):

i.d.R. 100.000 EUR

Darlehenszins:

Der Zinssatz wird risikoabhängig festgelegt und quartalsweise an die Entwicklung des europäischen Interbankenzinssatzes Euribor angepasst. Die Zinsen werden jeweils zum Quartalsende berechnet und eingezogen.

Avalprovision:

Die Avalprovision wird risikoabhängig festgelegt und quartalsweise berechnet und eingezogen.

Sonstige Entgelte:

In Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung können in Einzelfällen zusätzliche Entgelte erhoben werden.

Unterlagen:

Der Kreditnehmer ist verpflichtet, der ILB gegenüber seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Insbesondere ist unaufgefordert nach Fertigstellung – spätestens jedoch bis zum 30. September des Folgejahres – der Jahresabschluss einzureichen.

Was ist noch zu beachten?

Neben der Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche wird in der Regel eine Bürgschaft des Hauptgesellschafters vereinbart. Dabei wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen berücksichtigt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Finanzierungen können formlos bei ILB oder IBB beantragt werden. Anträge können auch über die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH eingereicht werden, mit der die ILB im Rahmen der Beantragung und Bewilligung kooperiert. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der ILB.

Auf die Gewährung der dargestellten Finanzierungen besteht kein Anspruch.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Tel.: (03 31) 6 60-11 46/ -16 02
Fax: (03 31) 6 60-6 11 46/ -6 16 02
E-Mail: medien@ilb.de
Internet: http://www.ilb.de

Investitionsbank Berlin
Tel.: (0 30) 21 25-47 47
E-Mail: zwififilm@ibb.de
Internet: http://www.ibb.de

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