Förderprogramm

Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.

Volltext

Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung.

Die Prämie beträgt für Anträge, die bis zum 28.02.2025 eingereicht wurden, 4.000 EUR und für Anträge ab dem 01.03.2025 1.300 EUR. Für Anträge mit Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses ab dem 01.03.2025 gilt die Prämie in Höhe von 1.300 EUR. Anträge, die vor Ausstellung des Prüfungszeugnisses eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Zur zeitlich befristeten Abfederung der Absenkung der Prämie ab dem 01.03.2025 kann unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.300 EUR freiwillige Leistung gezahlt werden. Dies gilt für bewilligte Anträge für die Aufstiegsfortbildungs-Prämie, die im Zeitraum 01.03.2025 bis einschließlich 31.08.2025 gestellt wurden und für die eine Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 1.300 EUR gezahlt wird. Nähere Informationen können Sie der Richtlinienergänzung "Zeitlich befristete Ergänzung zur Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung" entnehmen (siehe Rechtsgrundlage).

Ihren Antrag auf die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben.

Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden.

Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung (Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie)
Fassung ab: 01.03.2025
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Zeitlich befristete Ergänzung zur Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung (Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie)
Zusätzliche freiwillige Leistung zur Abfederung von Härten in einem begrenzten Zeitraum
Fassung ab: 01.03.2025
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Weblink zur Richtlinienergänzung (PDF, externer Link, nicht barrierfrei)

Service
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