Förderprogramm

EFRE-Mikrodarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Domshof 14/15

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Informationen zum EFRE-Mikrodarlehen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt Sie in Ihrem kleinen Unternehmen oder bei einer Gründung in einem vereinfachten Verfahren. Das EFRE-Mikrodarlehen bietet eine Finanzierungsalternative, wenn eine Hausbank das Vorhaben nicht oder nur teilweise begleiten kann. 

Sie erhalten die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel für

  • Existenzgründungen,
  • die Entwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung von Kleinunternehmen.

Die Ko-Finanzierung der Darlehen erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE Programms Land Bremen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben,
  • über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können,
  • mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
  • das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.

Rechtsgrundlage

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?