Förderprogramm

ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Langenstraße 2-4

28195 Bremen

Weiterführende Links:
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten.

Volltext

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung.

Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu EUR 5 Millionen mit einer Haftungsfreistellung von 50 Prozent. Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf EUR 2,5 Millionen pro Vorhaben begrenzt.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare. 

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • natürliche Personen und
  • junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen.
  • Die Investition muss zu einem länger andauernden Erfolg Ihres Unternehmens führen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung – BFKH –

[Stand: April 2022]

1. Die Eckdaten des Programms

Wer und was wird gefördert?

  • Es gelten die Voraussetzungen für den ERP Bremer Förderkredit KMU (BFK)

Wie wird gefördert?

  • Förderdarlehen bis max. 5 Mio. EUR pro Vorhaben und einer Haftungsfreistellung (HF)-Quote von 50%; das Gesamtrisiko aus der HF ist damit auf 2,5 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt.
  • Bei darüber hinausgehender Risikoübernahme ist eine Einbindung der BAB über die BAB-Programme „Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung“ möglich.
  • Die HF wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt, kürzere Laufzeiten sind abweichend von der Darlehenslaufzeit möglich
  • Bepreisung nach dem risikogerechten Zinssystem. Die aktuellen Konditionen finden Sie auf unserer Internetseite. Die maximalen Endkreditnehmerzinssätze sind bei haftungsfreigestellten und nicht haftungsfreigestellten Krediten identisch.
  • Die HF bezieht sich auf das Vertragsverhältnis zwischen der BAB und der Hausbank, die sich das Gesamtrisiko teilen. Damit stellt die HF keine Sicherheit wie eine Bürgschaft dar und führt nicht zu einer Verbesserung der Preisklasse.
  • Vergabe einer HF auf Grundlage einer Risikobeurteilung der BAB bis zur Preisklasse G möglich.
  • Durch die HF teilen sich Hausbank und BAB das Risiko der Kreditvergabe. Die Risikomarge der BAB stellt eine Festmarge pro Preisklasse dar.

2. Was ist zu beachten?

  • Eine HF kann für Existenzgründer beantragt werden, wenn diese bereits 3 Jahre selbstständig sind, bzw. wenn das Unternehmen bereits seit 3 Jahren besteht, mind. aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügt.
  • Betriebsmittelkredite können mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren belegt werden.
  • Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch den Förderkredit in vollem Umfang zu den bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Die beim Finanzierungspartner zum Zeitpunkt der Antragstellung bewilligten Kredite müssen mindestens 12 Monate nach Zusage in voller Höhe aufrecht erhalten bleiben. Dementsprechend führen Reduzierungen von zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang) bestehenden Betriebsmittekreditlinien bei der Hausbank zu einer entsprechenden Kürzung der HF, es sei denn die BAB hat der Reduzierung zuvor zugestimmt.
  • Keine Verlagerung bestehender Hausbankrisiken auf die BAB -> keine HF für Anschlussfinanzierungen, Prolongationen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen
  • Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig analog BFK. Eine Absicherung des Hausbankrisikos mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ist nicht zulässig.
  • Beihilfe: Mit der Gewährung der HF wird keine zusätzliche, über den Beihilfewert des BFK hinausgehende, Beihilfe ausgewiesen.
  • Besicherung: Bankübliche Besicherung, i.d.R. zumindest Heranziehung des (mit)finanzierten Wirtschaftsgutes. Werden mehrere Kredite zur Finanzierung des Vorhabens eingesetzt, kann das finanzierte Gut gleichrangig zur Absicherung der anderen Kredite herangezogen werden. Eine nachrangige Besicherung ist nicht möglich.

3. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch

  • Kennzeichnung [x] auf dem Darlehensantrag und
  • Einreichung der unter Nr. 4 aufgeführten Unterlagen, die sich nach der Höhe der beantragten HF unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Vorkrediten bei der BAB richtet (= Risikostufe).

Die BAB behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten der BAB von der Qualität und Vollständigkeit der aufgeführten Unterlagen und Informationen abhängen und eine Entscheidung erst nach Eingang aller Unterlagen und Informationen herbeigeführt werden kann.

Die Entscheidung zur Haftungsfreigabe erfolgt analog und zusammen mit dem Zusageschreiben zum BFK über das refinanzierende Kreditinstitut.

Risikostufen:

Risikostufe I – Anträge auf HF ≤ TEUR 250

Risikostufe II – Anträge auf HF > TEUR 250 und < TEUR 750

Risikostufe III – Anträge auf HF ≥ TEUR 750 bis TEUR 2.500 oder Anträge über TEUR 250 HF bei großen „Sprunginvesitionen“ (= Investitionssumme ≥ 50% der aktuellen Bilanzsumme)

Bearbeitungszeit:

In der Risikostufe I ist eine Bearbeitung des Antrages i.d.R. innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen, bzw. zusätzlicher angeforderter Unterlagen und Informationen vorgesehen.

4. Unterlagenübersicht

Basisunterlagen Bremer Unternehmerkredit:

  • Darlehensantrag
  • Statistisches Beiblatt
  • De-minimis-Erklärung
  • Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • KMU Selbsterklärung (verbleibt bei der Hausbank)
  • Datenschutzinformation

SOWIE

Unterlagen für Anträge der Risikostufe I :

  • Risikoanlage A (für bilanzierende Antragsteller) oder
  • Risikoanlage B (für nicht bilanzierende Antragsteller)
  • Anlage Besitz- und Beteiligungsverhältnisse (bei Bedarf)

= UNTERLAGENPAKET I

Zusatzunterlagen für Anträge der Risikostufe II :

  • Unterlagenpaket I
  • Auswertung der Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre (EBIL o.ä.) (Einzel- und/oder konsolidierter Abschluss)
  • vollständige Ratingauswertung
  • Konzern- und Gruppenschema bei Unternehmensgruppen
  • Vorlage von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, wenn der Jahresabschluss älter als 6 Monate ist
  • Kapitaldienstberechnung für mind. die nächsten zwei Jahre
  • Risikoorientierte bankmäßige Stellungnahme der Hausbank oder Auszüge aus der internen Kreditvorlage

= UNTERLAGENPAKET II

Zusatzunterlagen für Anträge der Risikostufe III :

  • Unterlagenpaket II
  • Aktuelle BWA inklusive Summen- und Salden liste
  • Vorlage der letzten zwei Jahresabschlüsse (Einzel- und/oder konsolidierter Abschluss)
  • Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten zwei Jahre (bei Sprunginvestitionen auch Bilanzplanung)
  • aktueller Gesellschaftervertrag

= UNTERLAGENPAKET III

5. Sonstiges

In unseren Ergänzenden Bestimmungen finden Sie alle wichtigen Regelungen im Detail.

6. Ansprechpartner

Bei Fragen zur Haftungsfreistellung:

Frau Schlüterbusch
Tel.: 0421 9600-420
andrea.schlueterbusch@bab-bremen.de

 

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